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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chatterji
21.04.2006, 09:32 Uhr

Rechts vor Links bei 2 Straßen, aber "Pflasterbuckel"

Hallo allerseits. Wir haben in der Nachbarschaft eine unklare Situation:

Zwei gleichberechtigte Straßen (Keine weitere Beschilderung außer Straßennamen) treffen als T-Kreuzung aufeinander. Die Straße, die an der Kreuzung endet, hat auf den letzen Metern eine "Erhöhung" also einen Buckel, der gepflastert ist. Ansonsten sind beide Straßen geteert.

Strittig also, ob rechts vor links gilt oder die Buckelbegrenzung diese Regel aufhebt. Dieser Buckel könnte dem "abgesenkten Bordstein" entsprichen. Letztere Regel gilt meines Erachtens aber nicht, da sie bei Hof- und Hausauffahrten uä. Gültigkeit hat.

Die STVO kennt nur die Ausnahme von Wald- und Feldwegen, wenn keine weitere Beschilderung vorhanden ist.

Was meint das Forum???

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21.04.2006, 09:49 Uhr

zu: Rechts vor Links bei 2 Straßen, aber "Pflasterbuckel"

Nachtrag: Dankbar wäre ich auch für eine genaue Definition "abgesenkter Bordstein". Bei unserer Straße ist es meiner Meinung nach anders. Der Buckel geht nahtlos in den Asphalt über, es gibt keinen Bordstein, sondern nur 6eckige Pflastersteine bis an die Kante der anderen Straße, es scheint sich um ein gestalterisches Element zu handeln.

Bei Feld- und Waldwegen ist es idR deutlicher, die Einmündung ist hier meist durch einen durchgezogenen weißen Streifen am Straßenrand als solche ohne Vorfahrt gekennzeichnet.

Ich halte die Ausnahmeregelung für die Vorfahrt bei "abgesenkter Bordstein"/ "veränderterm Straßenbelag" insgesamt für gefährlich. Wie ist es im Dunkeln? Frei nach Winnetou: Bin ich Spurenleser oder Autofahrer?

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21.04.2006, 10:20 Uhr

zu: Rechts vor Links bei 2 Straßen, aber "Pflasterbuckel"

ok, war mein Ausdrucksfehler: Es gibt natürlich keine Verkehrsregel zum Straßenbelag. Die Diskussion in unserer Nachbarschaft ist aber an dieser Stelle angelangt und einige Parteien sagen, man erkennt die Vorfahrt letzlich am Straßenbelag, was ich für Nonsens halte. Ich denke, das ist hier im Forum auch unstrittig.

Verbleibt für mich die Klärung, was ein abgesenkter Bordstein genau ist. Gibt es denn bei sonst gleichberechtigten Straßen diesen überhaupt?

Danke fürs Kommentieren!

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21.04.2006, 11:06 Uhr

zu: Rechts vor Links bei 2 Straßen, aber "Pflasterbuckel"

Der Strassenbelag spielt für die Vorfahrt i.g.O. keine Rolle,
lediglich bei Feld-, Wald- und Wiesenwegen (a.g.O) aber das ist ja bekannt.

Wenn der "Bordstein" abgesenkt über die Kreuzung/Einmündung weitergeführt wird, dann liegt die Ausnahme von der RvL-Regel vor. Bunte Pflastersteine begründen keine Ausnahme von der RvL-Regel.

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21.04.2006, 11:40 Uhr

zu: Rechts vor Links bei 2 Straßen, aber "Pflasterbuckel"

Um das nochmal klarzustellen: Es gibt es sehr wohl, daß bei ganz normalen Einmündungen von eigentlich gleichen Straßenteilen durch einen Bordstein die rvl- Regel aufgehoben wird.
Allerdings haben vergangene Gerichtsentscheidungen Wert drauf gelegt, daß eine durchgehende Bepflasterung an sich noch keinen abgesenkten Bordstein darstellt. Der muß als slocher erkennbar sein.

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21.04.2006, 11:42 Uhr

zu: Rechts vor Links bei 2 Straßen, aber "Pflasterbuckel"

Kannst ja mal ein Photo von der Situation machen...

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Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Ich darf schon jetzt abbiegen

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten