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Das FAHRTIPPS-Forum
GoldenSun
21.04.2006, 12:23 Uhr
Probezeitverkürzung
huhu =)
habe mich jetzt mal ein wenig über die Möglichkeit informiert durch eine fortbildung meine Probezeit zu verkürzen .. bin aber ehrlich gesagt ziemlich... naja geschockt will ich es nicht nennen..so ein zwischending zwischen frustiert und tierisch sauer.. Aus dem einfachen Grunde dass das ganz 250 Euro kosten soll und währen der theoriestunden immer geprahlt wird dass der Adac ein fahrsicherheitstraining kostenfrei anbietet und dass man mit einem "FAHRSICHERHEITSTRAINING" seine probezeit vrkürzen kann, was defactum totaler quatsch ist weil ja das FST nur ein kleiner teil der gesamten fortbildung ist.. Habe nun einige seiten endeckt die die möglichkeit anbieten nach fahrschulen in meiner umgebung zu suchen die sowas anbieten.. aber überall sind es immer 180 für das seminar und 70 für das fahrsichertheitstraining an sich... Nun zu meiner frage: kennt jemand eine Fahrschule in NRW die das ganze billiger anbietet? der gesetzgeber hat hierzu nämlich keine richtlinien erlassen.. also zum preis.. alles in allem sind fahranfänger meistens schüler, so wie ich auch, und können es sich schlichtweg nicht leisten soetwas zu machen.. vorallem da es eine testphase ist halte ich es für total unsinnig die preise deermaßen hoch zu staffeln dass es sich niemand leisten kann... wie soll denn getestet werden wenn niemand teilnehmen kann aufgrund der preise??? Oh mann..
byaba GoldenSun
sorry für das chaos abba ich reg mich einfach nur auf...
durbanZA
21.04.2006, 12:28 Uhr
zu: Probezeitverkürzung
"der gesetzgeber hat hierzu nämlich keine richtlinien erlassen.. also zum preis.."
Das darf er ja auch nicht, befinden uns schließlich in einem marktwirtschaftlichen System.
Billiger wird es kaum werden, schließlich macht die Nachfrage den Preis. Ich finde den allerings gar nicht so unangemessen, zumal es sich um eine Art Luxusgut handelt: Du mußt die Probezeit schließlich nicht verkürzen. Und anscheinend ist die Nachfrage so groß, daß das Angebot sich bei den Preisen halten kann.
GoldenSun
21.04.2006, 12:33 Uhr
zu: Probezeitverkürzung
Ja ich sagte ja auch RICHTlinien.. (oder hab ichmich vertippt?!) und die kann der gesetzgeber erlassen weil es sind ja werte an die man sich RICHTEN kann*gggg* (sorry hehe)
Naja und an der nachfrage liegt es nicht.. seit der erlassung gab es 2 fälle in denen eine fahrschule dieses fortbildungsseminar durchführen konnte und zwar genau mitz der minimalen teilnehmerzahl..also ich spreche von NRW
durbanZA
21.04.2006, 12:36 Uhr
zu: Probezeitverkürzung
Und wieso sind dann die Preise nicht niedriger? Wäre eine interessante volkswirtschaftliche Fragestellung :) Der Staat darf nur in Ausnahmefällen in die Marktwirtschaft eingreifen (zB Subventionspolitik). An der Presibildung sollte er (auch durch Richtlinien) nicht beteiligt sein.
GoldenSun
21.04.2006, 12:47 Uhr
zu: Probezeitverkürzung
ja das habe ich den kreisleiter vom rheinisch bergischen kreis auch gefragt und er sagte mir dass die fahrschulen halt versuchen den größtmöglichen profit herauszuschlagen aber dass dadurch die mindetteilnehmerzahl von 6 leuten nie zusammenkommt und deswegen dieser kurs nicht zustande kommt sagte ihm auch dass es doch dann paradox sei und dass die preise wie ich denke nicht in relation stehen aber er sagte dass es nun mal so sei und ich ihn ganz schnell anrufen soll falls ich eine fahrschule fände die dieses günstiger anbiete..
ja das mit der marktwirtschaft verstehe ich ja schon aber aufgrund des verbraucherschutzes gibt es ja schon richtlinien und in gewisser weise ist es schon ein luxusgut... andererseits gibt es für mich zum beispiel gute gründe warum ich es brauche.. nehme das beispiel arbeit... als fahranfänger ist es oft so dass bei unfallen mir eine teilschuld angerechnet wird. Somit bin ich zum beipiel nicht in der lage einen firmenwagen zu führen, da für den arbeitgeber das risiko viel zu hoch ist dass seine versicherung zahlen muss wodurch er ja wiederum mehr zahlen muss.. in meinem fall ist dies nur ein beispiel von vielen.. SOll heissen dass es bei mir nicht an der sorge liegt geblitzt werden zu können ((ich reagiert imma schnell genug lol ne fahr bisher noch anständig)) sondern dass ich durch die probezeit sowohl mich beim fahren benachteilige als auch andere.. im falle dass einmal etwas passieren sollte.... habe viele dafürsprechende gründe aber dann schlichtweg das geld nicht
durbanZA
21.04.2006, 13:26 Uhr
zu: Probezeitverkürzung
Also... benachteiligt gegenüber anderen bist Du nicht, da der Preis ja für alle gleich ist. Im Gegenteil: In den meisten anderen Bundesländern gibt ers die Möglichkeit nicht. Ich kann Dich natürlich verstehen, ich würde auch versuchen, meine PZ zu verkürzen; obwohl das im Normalfall ja nicht nörig ist. Der Großteil der jungen Autofahrer hat die PZ nach zwei Jahren vorbei. Und wenn ich kein (oder nur ein geringes) Einkommen hätte, würde ich mir das Geld sparen und lieber ein Jahr länger vorsichtig fahren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren
Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren
Sie befinden sich in einer Einbahnstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Möglichst weit rechts fahren
Geschwindigkeit vermindern
Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?
Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
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