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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChristianB.
28.02.2006, 11:19 Uhr

Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinen

Gestern habe ich meinen Vater aus dem Krankenhaus abgeholt. Dabei habe ich einen Parkplatz direkt vorm Krankenhaus benutzt, für den eigentlich ein Parkschein notwendig wäre. Diesen habe ich allerdings nicht gelöst, da mein Vater direkt im Voraum war und ich lediglich rein und wieder rausgehen musste. Während ich herausgekommen bin, war gerade eine freundliche Frau beim Auto und hat uns einen Strafzettel ausgestellt. Dabei hat sie noch darauf verwiesen, das sie schon sehr lange dagewesen wäre, was allerdings unmöglich ist, da ich maximal zwei Minuten rein und wieder raus gebraucht habe.
Da der Betrag des Strafzettels nur gering ist, möchte ich nicht dagegen vorgehen, der ganze Papierkram wäre es überhaupt nicht wert, aber ich würde schon gerne wissen, wie die Rechtssituation ist.

Deshalb meine Frage: Darf ich auf einem Parkplatz mit Parkscheinen anhalten um zu be- und entladen (weniger als 3 min), ohne das ich dafür einen Parkschein löse?

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28.02.2006, 13:25 Uhr

zu: Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinen

Im Bereich von Parkscheinautomaten darf man
1. halten
2. be- und entladen
3. ein- und aussteigen
ohne dass man einen Parkschein ziehen muss.

In deinem Fall trifft das Be- und Entladen nicht zu, weil man das ja nur mit Gütern, aber nicht mit Personen machen kann.

Das Halten trifft in deinem Fall auch nicht zu. Selbst wenn du keine 3 Minuten dort standest, so hast du ja das Fahrzeug verlassen, und in diesem Fall wird es gleich ein Parken. § 12 StVO sagt dazu: "Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."

Es bliebe also nur noch das Ein- und Aussteigen übrig. Allerdings bezweifle ich, dass man das Hineinlaufen in ein Haus, um dort jemanden abzuholen, noch zum Aussteigen zählt. Laut Rechtsprechung kann es bei einem Rollstuhlfahrer noch zum Aussteigen zählen, wenn dieser bis ins Haus begleitet wird, weil er das alleine nicht schafft.

Wenn dich deine zeitliche Erinnerung nicht trügt (häufig werden in solchen Fällen aus echten 10 Minuten plötzlich "höchstens 2 Minuten"), dann wäre das Verhalten der "Kontrolleuse" allerdings schon sehr kleinlich.

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01.03.2006, 07:59 Uhr

zu: Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinen

Die 2 Minuten sind schon ganz gut geschätzt, denke ich. Vom Zeitgefühl hättte ich weniger geschätzt, aber immerhin sind es 50 m gewesen, die ich rein gelaufen bin, kurz umarmt und die 50m zurück.

Immerhin habe ich seinen Koffer abgeholt, denn er selber nicht mehr tragen kann. Aber das sind dann wohl eher weniger Güter ;-)

Naja, was solls, ich hätte den Parkschein auch lösen können.

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01.03.2006, 12:47 Uhr

zu: Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinen

»Immerhin habe ich seinen Koffer abgeholt, denn er selber nicht mehr tragen kann. Aber das sind dann wohl eher weniger Güter ;-)«

So eng würde ich das nun auch wieder nicht auslegen. Mir ist zumindest keine Rechtsprechung bekannt, wonach "Be- und Entladen" sich nur auf Kisten oder Paletten bezieht, die in einen Lkw geladen werden. Das Abholen eines Koffers und das Einladen in einen Pkw würde ich durchaus als Beladen bezeichnen.

Ob du jetzt allerdings Einspruch gegen das Verwarnungsgeld einlegst, musst du natürlich selbst wissen.

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01.03.2006, 13:58 Uhr

zu: Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinen

Der Parkplatz war direkt vor der Eingangstür und nach dieser war auch schon der Wartesaal, so dass ich denke, dass es mit den 2 Minuten schon passt. (Wenn ich von 5 km/h ausgehe, so brauche ich für die Strecke hin- und zurück 1:12 Minuten, noch eine Umarmung und ein paar Begrüßungsworte dabei, dann passt das von der Zeit)

Aber im Grunde ist das auch nicht weiter wichtig, da ich nur wissen wollte, wie das grundsätzlich aussieht. Das Verwarnungsgeld ist der Mühe nicht Wert dagegen vorzugehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
01.03.2006, 18:04 Uhr

zu: Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinen

Was steht denn auf dem Zettel genau drauf, was wurde Dir da vorgeworfen bzw. wieviel wird in EURO von Dir verlangt?

Steht so etwas bei Euch direkt auf dem Ticket?

Bei uns in Berlin ist es so, dass jeder einen ganz normalen, universellen, Strafzettel bekommt! Erst die Post, die einige Tage/Wochen später ins Haus flattert, beschreibt das genaue "Vergehen"!


Übrigens, mir fallen spontan ZWEI Krankenhäuser ein, bei denen man unmittelbar vor der Eingangstür parken kann!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
01.03.2006, 22:05 Uhr

zu: Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinen

> Steht so etwas bei Euch direkt auf dem Ticket?

na, da scheinen wir ja die luxirösesten Knöllchen zu haben:

Das Ticket besteht aus .. ach seht einfach selbst. Das ganze wir dann noch in ner schönen Plastikhülle wasserdicht eingetütet, bevors an die Scheibe geklebt wird :-)

http://www.planet-rizzo.de/luxus.jpg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
02.03.2006, 00:25 Uhr

zu: Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinen

WOW! Gleich mit Überweisungsträger!?! Schick, schick!

Sowas gibt's hier nicht! Hier wird Dir einfach ein universeller BLAUER Zettel hinter die Scheibe geklemmt, der Dich darauf aufmerksam macht, dass Du irgend etwas falsch gemacht hast :D Per Post erfährst Du dann weitere Details inkl. Bankverbindung und AZ.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

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Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

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Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Vorsichtig nach rechts abbiegen

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