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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
30.01.2006, 17:37 Uhr

Klasse B / BE - Achsen

Eine Frage bitte: die alte Klasse 3, war auf 3 Achsen beschränkt (Tandemachse - Anhänger nicht mehr als 1m auseinander, dann gilt sie auch als eine Achse)

Steht irgendwo was geschrieben, für die Klasse B / BE bzw. C1E? Wieviel Achsen erlaubt sind? Oder richtet sich man hier nur nach dem Gesetzestext aus §6 FEV??

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.01.2006, 17:45 Uhr

zu: Klasse B / BE - Achsen

Nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht spielt die Zahl der Achsen keine Rolle mehr. Ausnahme: Für Inhaber der alten Klasse 3, die ihren Führerschein umschreiben lassen und damit auch Züge fahren wollen, die nicht unter die Klasse C1E, aber unter die alte Klasse 3 fallen, gilt weiterhin, dass Zug nicht mehr als 3 Achsen haben darf. Das betrifft also Züge über 12 t z.G.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Leichtkrafträdern

Mit Mofas

Mit Kleinkrafträdern