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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
04.02.2006, 11:12 Uhr

L privat

Hallo, welche Strafe bekomme ich wenn ich mit Klasse L privat unterwegs bin?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.02.2006, 13:57 Uhr

zu: L privat

Du meinst also eine Fahrt ohne "land- oder fortwirtschaftlichen Zweck"? ... Das wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
04.02.2006, 16:13 Uhr

zu: L privat

also wirklich fahren ohne führerschein?

denn man bekomt doch auch eine geringere Straße wenn man z.b. mit nem "m" n 125er gefahren ist, oder?

wieso ist das da anders?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
04.02.2006, 20:40 Uhr

zu: L privat

Naja die Straße wird deswegen auch nicht schmäler werden, wenn du mit 125ccm anstatt 50ccm fährst ;).

Aber auch das ist eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wird genauso geahndet als wenn du z.b. Auto ohne jeglichen Schein fährst.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.02.2006, 01:57 Uhr

zu: L privat

Über das Strafmaß entscheid ein Richter, es kann vielleicht eine mildere Strafe geben, als wenn du gar keinen Führerschein hättest, aber trotzdem ist es an sich der gleiche Tatbestand.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

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