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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kohrti
23.01.2006, 18:29 Uhr

Kann ich auf Fahrverbot von 1 Monat verzichten?

Hallo Gemeinde :)

Vor langer Zeit habe ich schon einmal hier im Forum gepostet und nun weiß ich meinen Usernamen nicht mehr.
Daher habe ich jetzt einen neuen :)

Ich wurde am Freitag von der Polizei mit 40 innerhalb der Ortschaft zu viel gemessen. Wurde angehalten und eine Aussage verweigert.

Kann ich jetzt mehr Bezahlen und das Fahrverbot somit umgehen?

Bin in meinem Beruf auf einen Führerschein angewiesen, wie so viele denke ich.

P.S: Das ich geblitzt wurde habe ich daran gemerkt das etwas Rotes durch mein Auge ging. Vom klassichen Blitzen kenne ich das es hell aufblitzt.
Aber das fand ich schon merkwürdig bzw. anders.

Mfg

kohrti

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23.01.2006, 22:57 Uhr

zu: Kann ich auf Fahrverbot von 1 Monat verzichten?

Hallo !

Wir können diese Situation noch erweitern !
Wenn die Ehefrau jahrelang nervte , oder der Nachbar immer provozierte ? Scheißegal, ob Du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist ! Hättest Du Dich regelkonform verhalten, wären deine Probleme gar nicht entstanden ! Es ist deinem Verhalten zuzuordenen , das Du jetzt Bus fahren mußt ! Also, nimm es wie ein Mann und kauf Dir ne' Monatskarte oder ein Fahrrad ! Es gibt nix schlimmeres, als Leute, die erwachsen sind und nicht zu ihren Fehltritten stehen ! Gruß Skywalker

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23.01.2006, 23:31 Uhr

zu: Kann ich auf Fahrverbot von 1 Monat verzichten?

Hallo !

Wer mit oder über 40 km/h , i.g.o. geblitzt wird, sollte seinen Führerschein, und sein gesamtes Barvermögen, einem bedürftigem Dorf in Mittelafrika zur Verfügung stellen und sämtlichen einbeinigen Volksmusikern ein Bier spendieren !
Gruß der skywalker

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23.01.2006, 23:56 Uhr

zu: Kann ich auf Fahrverbot von 1 Monat verzichten?

Danke für eure Meinungen (auch persönlichen). Mein Eingangsposting blieb bei den Fakten. Mit den Beamten kam ich gut zurrecht, das auch daher weil die Nachts auf einer Landstraße kontrollierten. Landstraße heißt auf dem Land und jeweils 2 Spuren in jede Richtung (gut ausgebaut).

Zudem bin ich von 70 kmh erlaubte Geschwindigkeit ausgegangen, ich lag bei knapp 90 und dazu noch Minus 3. 50 waren erlaubt.

Da aber viele Meinen feilchen zu mussen bei Beamten fing ich auch erst gar nicht damit an. Für mich weiß ich ja was ich tue.

Daher für mich mich um so schmerzlicher.

Danke für eure Postings.

Viele Grüße,

kohrti

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

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Welche Bedeutung haben orangefarbene Warntafeln an einem Fahrzeug?

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