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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.01.2006, 13:54 Uhr

zu: Seitenspiegel mitgenommen in Probezeit

Interessant für die Schuldfrage ist, wie breit die Straße war, und wieviel Abstand zum Straßenrand die Fahrzeuge jeweils hatten, ob einer eben zu weit links gefahren ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.01.2006, 17:07 Uhr

zu: Seitenspiegel mitgenommen in Probezeit

»Bist du sicher, dass es keine Punkte gibt, wenn wir uns jetzt bei der Polizei melden und uns streiten, wer Schuld hat ...«

Erstaunlich, dass so viele Leute der Meinung sind, die Polizei könne in solchen Fällen Schiedsrichter spielen. Von den Polizisten war ja auch keiner dabei. Wenn du der Meinung bist, dass ihr beide noch etwas langsamer hättet fahren müssen und beide noch etwas mehr hättet ausweichen müssen, dann kann wohl auch von einem beiderseitigen Verschulden ausgehen.

Sinnvoll wäre, dass jeder seinen eigenen Außenspiegel bezahlt. Dann hat das mit Polizei, Bußgeld und Punkten nichts zu tun, und die Versicherung kommt auch nicht als lachender Dritter ins Spiel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
24.01.2006, 13:06 Uhr

zu: Seitenspiegel mitgenommen in Probezeit

> Dem geht jedoch das gerichtliche >Mahnverfahren voraus


Humbug. Das Mahnverfahren ist eine besondere Vefahrensart und hat mit dem streitigen Verfahren nix zu tun. Im Übrigen trägt vor allem der KLÄGER das Kostenrisiko, denn DER muss ja die Gerichtskosten vorschießen, gell.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-111 / 3 Fehlerpunkte

Während der Hauptverkehrszeiten verbraucht Ihr Fahrzeug im Stadtverkehr mehr Kraftstoff als sonst. Warum?

Weil öfter in höheren Gängen gefahren werden muss

Weil häufiger gebremst und beschleunigt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil der Bremsweg länger wird