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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
16.01.2006, 18:38 Uhr

Anhänger mit Personenzulassung?

Hallo!
Gibt es Anhänger die für Personen zugelassen sind und dei man dann z.B. hinter einen Trecker spannen kann?
Das Problem ist folgendes, hier ist es Tradition nach dem Abitur auf der Ladefläche eines Heuanhängers von einem Tracktor durch die gegend zu fahren. Leider sind letztes Jahr zwei Personen die sich sehr dumm angestellt haben verletzt worden weil sie von der Ladefläche gefallen sind. Bis dahin wurden diese fahrten von der Polizei tolleriert. Nun suchen wir eine Alternative.
Wichtig ist eigentlich das die Fahrzeuge offen sind und nicht zu langsam. Mit hat man z.B gesagt es gibt Anhänger die bis 25km/h Personenzugelassen sind. Stimmt das? Welche sind das? Habt ihr andere Ideen?
Danke! Gruß Trexer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
16.01.2006, 19:57 Uhr

zu: Anhänger mit Personenzulassung?

nein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.01.2006, 20:53 Uhr

zu: Anhänger mit Personenzulassung?

Personenbeförderung am Anhänger ist pauschal verboten. Da gibt es nur sehr sehr wenige Ausnahmen. Für euren Zweck ist keine vorgesehen und eine Sondergenehmigung werdet ihr sicher nicht erhalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.01.2006, 14:36 Uhr

zu: Anhänger mit Personenzulassung?

Es gibt eine Richtlinie, die u.a. die Beförderung von Personen auf Anhängern bei sog. "Brauchtumsveranstaltungen" regelt. Das betrifft z.B. Rosenmontagsumzüge und dergleichen. Den Wortlaut findest du unter http://www.wedebruch.de/gesetze/misc/brauchtumsmer
kbl.htm


Eine Abi-Feier dürfte aber wohl nicht unter diese Regelung fallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
17.01.2006, 19:18 Uhr

zu: Anhänger mit Personenzulassung?

Danke uti, Georg_g und den anderen das ist ja mal was.

Wir denken jetzt darüber nach vielleicht mal mit den lokalen Politikern zu reden ob die uns vielleicht unterstüzen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Zügig weiterfahren

Geschwindigkeit sofort verringern

Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung