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16.01.2006, 10:44 Uhr

Unfallflucht im Autobahnstau

@chiller @alex @sonhol u.a.

Habe Eure Ratschläge befolgt und RA "strafzettel "beauftragt.
Ohne sein Einwirken kam jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft,dass sie von der Klage absieht, wenn ich 1.000 € an eine best.Institution überweise("Auflage")u.Dann kein Eintrag im Bundeszentralregister noch in Flensburg und nicht vorbestraft. Selbverständlich werde ich dies annehmen.
2 Fragen noch:
Soll ich den RA jetzt ausklinken und bezahlen (hat bisher nur ein Schreiben zur Aktenüberlassung geschrieben,was kostet das?)
Wie gehe ich mit dem Fremdschaden (€ 495) um?
Wende ich mich direkt an den Unfallgegner oder soll ich das den RA machen lassen(kostet nur).
Danke für Eure Unterstützung und ich muss ehrlich sagen: daraus habe ich was gelernt: Selbstbeherrschung ist nicht nur eine Tugend, sondern auch billiger!

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17.01.2006, 21:40 Uhr

zu: Unfallflucht im Autobahnstau

Hallo !

Selbstbeherrschung ist eine Tugend ! Viel wichtiger ist die persönliche Einstellung ! Fazit : warnecke ist cool, die STVO noch cooler ! Gruß..skywalker

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