Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biker5588
07.12.2005, 18:33 Uhr

Führerschein ab 17!!!

hi leute!!
also da ich noch 17 bin und im januar meinen führerschein mache,wollte ich mal genau wissen was für "merkmale" die begleitperson dann haben muss??
wie ist das mit den 5 jahren führerschein gemeint?? mein dad hatte zum beispiel nen fahrverbot und hat jetzt nen neuen führerschein... ab wann zählen denn die 5 jahre...seit der ersterteilung???

Bitte um schnelle Antwort!!

MfG Romy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
07.12.2005, 18:41 Uhr

zu: Führerschein ab 17!!!

Ja, Ersterteilung einer immer noch gültigen Fahrerlaubnis zählt. Aber der Begleiter darf nicht mehr als 3 Punkte haben und Mindestalter 30 Jahre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biker5588
07.12.2005, 18:46 Uhr

zu: Führerschein ab 17!!!

also... ist egal ob ihm der führerschein mal für ein jahr entzogen wurde oder nicht???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
07.12.2005, 19:17 Uhr

zu: Führerschein ab 17!!!

Bei einem Jahr war es kein Fahrverbot sondern eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperre für eine bestimmte Frist. Mußte er eine erneute Prüfung machen? Dann wird wahrscheinlich die Zeit von da an gerechnet werden.
Frag am besten mal bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt nach. Die müssen dir das genau sagen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biker5588
07.12.2005, 19:53 Uhr

zu: Führerschein ab 17!!!

nein er musste keine neue prüfung machen... aber auf seiner neuen fahrerlaubnis steht das datum an dem er sie zurückbekommen hat und nicht das datum der ersterteilung!!!

MfG Romy

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren