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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
05.12.2005, 21:37 Uhr

Eltern mit in Unterricht?

Hallo,

müssen die Eltern mit mir den Unterricht besuchen wenn ich den Kalsse B mit 17 mache?

Was kostet das dann fuer meine Eltern?

BTW, kann ich auc hKlasse BE mit 17 machen?

mr.handy@arcor.de

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.12.2005, 22:41 Uhr

zu: Eltern mit in Unterricht?

Die Eltern müssen natürlich nicht den kompletten Theorieunterricht besuchen. Zur Anmeldung kann ein Elternteil mitkommen, um den Ausbildungsvertrag zu unterschreiben.

Die Klasse BE kannst du ebenfalls schon mit 17 Jahren machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
06.12.2005, 00:30 Uhr

zu: Eltern mit in Unterricht?

Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass die Begleitperson (Erziehungsberechtigter lt. geltendem Schulrecht, also auch ein Stiefvater oder -mutter) eine ca. 90 minütige Einweisung machen soll oder muß. Vielleicht gibt es da je nach Bundesland auch unterschiedliche Regelungen? Oder aber ich bringe da jetzt irgendwas durcheinander.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
06.12.2005, 00:42 Uhr

zu: Eltern mit in Unterricht?

Bin gerade fündig geworden. Ich meinte dies hier:

»Gegen Ende der Fahrschulausbildung sollten sowohl der jugendliche Fahranfänger als auch seine erziehungsberechtigten Begleiter noch an einer 90-minütigen Schulung zur Vorbereitung auf das begleitete Fahren teilnehmen. In diesem Vorbereitungskurs werden sie nicht nur über die wissenschaftlichen Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Modellversuchs informiert, sondern es sollen dort auch zusätzlich spezielle Fragen des begleiteten Fahrens diskutiert werden, wie z. B. das Schaffen einer entspannten Atmosphäre im Fahrzeug oder der Umgang mit Konfliktsituationen.«

Wird zumindest in Bremen von entspr. instruierten Fahrlehrern wohl kostenlos angeboten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
06.12.2005, 18:21 Uhr

zu: Eltern mit in Unterricht?

und wie ist es in nrw?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
06.12.2005, 19:16 Uhr

zu: Eltern mit in Unterricht?

also soweit ich weiß wird so ein seminar in nrw auch angeboten...ist aber keine pflicht...muss mal in der FS nachfragen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ola
06.12.2005, 21:21 Uhr

zu: Eltern mit in Unterricht?

Also, ich habe jetzt meinen Führerschein mit 17.
Die Ausbildung läuft ganz normal ab, ohne irgendwelche Besonderheiten, wie Eltern im Unterrricht oder so. Weder ich noch meine Eltern haben eine 90-minütige Schulung oder Ähnliches gemacht. Bin mit vorgeschriebener Begleitung einfach losgefahren. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
06.12.2005, 21:40 Uhr

zu: Eltern mit in Unterricht?

»Weder ich noch meine Eltern haben eine 90-minütige Schulung oder Ähnliches gemacht. Bin mit vorgeschriebener Begleitung einfach losgefahren. :) «

Ist ja auch keine Pflicht, sondern wohl nur eine Empfehlung für den beiderseitigen Umgang miteinander. Da bekommt der Begleiter gesagt, dass er kein Fahrlehrer ist und nicht auf die Idee kommen soll, während der Fahrt ins Lenkrad zu greifen oder die Handbremse zu ziehen oder den Fahrer auf andere Weise bekloppt oder nervös zu machen etc. pp.
Ist für manche Elternteile vielleicht ganz angebracht ;-)
Kann mir vorstellen, dass der ein oder andere Fahranfänger durch einen hysterischen Vater als Beifahrer ganz schnell verunsichert ist und erst recht Fehler macht.
Andererseits soll der Fahranfänger ja von der Erfahrung des Begleiters profitieren.
Damit das Ganze möglichst produktiv ist und nicht vielleicht im dicken Familienstreit endet, werden wohl diese Vorbereitungskurse angeboten, die Fahranfänger und Begleiter gemeinsam besuchen sollen.
Ich finde die Idee gar nicht schlecht. Und wenn es tatsächlich kostenlos ist, sind die 90 Minuten Zeitaufwand sicherlich eine sinnvolle Investition.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
07.12.2005, 19:52 Uhr

zu: Eltern mit in Unterricht?

also müssen die eltern nichts bezahlen?

weil der fahrlehrer meinte hier was von 10 euro für irgendne eintragung usw

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Nach rechts

Geradeaus

Nach links

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs