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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern megalan
30.06.2005, 05:53 Uhr

Wichtige Frage

Hallo, musste mein Führerschein abgeben. Nun bin ich aus Reflexgründen Auto gefahren und wurde in ein Unfall hineingezogen bei dem ich nicht Schuld war.

Doch leider hatte ich ja kein Führerschein... Was droht mir?

Bitte um Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.06.2005, 15:06 Uhr

zu: Wichtige Frage

Aus Reflexgründen, aha. Wurde denn die Polizei hinzugerufen? Dann erwartet dich wohl ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ist es unstrittig, dass du keinerlei Schuld an dem Unfall hattest, dann kann dir das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht negativ ausgelegt werden, d.h. die gegnerische Versicherung zahlt dann trotzdem. Sollte sich allerdings herausstellen, dass du den Unfall doch (mit-)verursacht hast, dann könnte die Sache für dich teuer werden, denn die Haftpflichtversicherung hat beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ein sog. "Leistungsverweigerungsrecht", einfacher ausgedrückt: sie muss nicht bezahlen bzw. sie nimmt dich in Regress.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.06.2005, 16:20 Uhr

strafrechtliche Konsequenzen: FoF

Georg spricht gerade die zivilrechtlichen Folgen für das Fahren ohne FS an.

Die straftrechtlichen Konsequenzen mußt Du auf jeden Fall erwarten. Fahren ohne Führerschein wird laut § 21 StVG je nach Fall mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet; außerdem kann das betreffende Auto u.U. beschlagnahmt werden. Außerdem werden Sperrfristen für die Führerscheinerwerbung verhängt.

Das Strafmaß kommt auf den einzelnen Fall an:
Wieso mußtest Du den FS abgeben?
Bist Du Ersttäter?
Hattest Du Alk im Blut?
Wieso bist Du gefahren? (bzw. Wohin)
Wurde der FS entzigen oder hast Du ein Fahrverbot?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern megalan
03.07.2005, 00:44 Uhr

zu: Wichtige Frage

Hallo, danke für die raschen Antworten. Also bin vor Manaten bissl zu schnell gefahren. Trinke nicht. Die Frau hat ein auto übersehn (hat sie auch der polizei gesagt) und plötzlich rückwärts gefahren - vom schock! Ihr rückwärtsgang ist beim 1. gang. KOmische Schaltung. Die Polizei stell heut zu Tage keine schuld fest.

Bin ich automatisch Schuld weil ich Fahrverbot hatte?

Habe eine Anzeige wegen fahren ohne Führerschein erhalten.

Werde ich doppelt bestraft oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Schliesslich habe ich ja einen ich durfte nur 1 Monat nicht fahren.


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Durch bestimmte Medikamente

Durch Übermüdung