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Das FAHRTIPPS-Forum
red-m
02.06.2005, 17:44 Uhr
Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
In §5 Art. 8 STVO steht, dass man als Fahrrad- bzw. Mofafahrer Fahrzeugen, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschw. und besonderer Vorsicht, rechts überholen darf. Als begeisterter Fahrrad- aber auch Autofahrer würde ich nun gern wissen, ob dies dann auch bedeutet, dass, falls es zu einem Unfall kommt, der Fahrradfahrer automatisch eine Teilschuld hat?
Ich finde es auch ziemlich unerhört, dass manche Autofahrer (es sind nicht alle, einige machen sogar Platz) extra so weit nach rechts wie möglich fahren, sobald sie einen Fahrradfahrer von hinten heranrollen sehen. Ich finde in einer Autoschlange muss das echt nicht sein.
Borni
02.06.2005, 18:45 Uhr
zu: Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
ich möchte zu dem Thema noch etwas anders zu bedenken geben. Der Radfahrer, der rechts an den wartenden Autos vorbeifährt, muss später von all den Fahrzeugen wieder überholt werden. Und dieser ganze Aufwand nur, damit der Radfahrer als erster auf der Kreuzung ist, und wenige Sekunden gewinnt.
Bei kurzen Grünphasen, oder der Möglichkeit rechts abzubiegen, sehe ich die Rechtsvorbeifahrt ein. Ich selbst mache das als Radfahrer auch. Wo die Grünphase allerdings lang ist und der Radfahrer auch nicht eher losfahren kann, stehe ich auch ganz rechts am Straßenrand. Als Autofahrer!
Michael (Wien)
02.06.2005, 19:17 Uhr
zu: Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
»Der Radfahrer, der rechts an den wartenden Autos vorbeifährt, muss später von all den Fahrzeugen wieder überholt werden.«
Genau dieses Problem gibt's bei Motorrädern nicht. Trotzdem ist es bei euch für Fahrräder/Mofas erlaubt und für Motorräder verboten. Clevere Gesetzgebung, wirklich! (die wir in Ö allerdings auch eine Zeit lang hatten :-/)
lG, Mike
red-m
02.06.2005, 20:15 Uhr
zu: Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
>>viel unverschämter und gefährlicher finde ich es, wenn ein super ausgebauter radweg vorhanden ist, aber die radfahrer trotzdem die straße benutzen<<
Das finde ich allerdings auch ziemlich albern. Zumal es ja verboten ist, in solchen Fällen die Straße zu benutzen.
radfahrer
22.06.2005, 22:38 Uhr
zu: Fahrradfahrer dürfen rechts überholen!
Übrigens sind nur solche Radwege benutzungspflichtig, die mit einem Radwegzeichen ausgeschildert sind. Es gibt einige Radwege, die der unbedarfte Autofahrer als "gut ausgebaut" bezeichnen würde, die es aber definitiv nicht sind. Problematisch ist z.B. die Nichteinsehbarkeit von Nebenstraßen und Einfahrten sowie im Kreuzungsbereich "versteckte" Radwege.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?
Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen
Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren
Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?
Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält
Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben
Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?
Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Rechtsabbiegen ohne anzuhalten
Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird
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