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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pyro
23.06.2005, 22:25 Uhr

Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihre Aufhebung

Hallo!
Habe eine Frage, die das Thema der Geschwindigkeitsbeschränkungen hier:
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhe
bung.php

betrifft.

In den Fällen wird immer ausgegangen, dass man hier an einem Schild vorbeifährt und dann eine Einmündung kommt. Was ist aber wenn vor der Kreuzung außerorts ein Schile 70 steht, bei der Straße die von rechts kommt aber auch ein Schild 70 steht? Angenommen ich komme aus der Straße rechts und biege nach rechts ab, muss ich dann davon ausgehen dass die 70 weiter gelten? Oder darf ich dann 100 fahren falls kein Schild kommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
23.06.2005, 23:41 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihre Aufhebung

Hallo,

pyro meint dies eher so, daß auf der Straße von rechts so etwa 20 m vor der Einmündung ein 70er-Schild steht.
In diesem Fall würde genau genommen genau das Gleiche gelten: Nach dem Abbiegen sind die 70 km/h aufgelöst. Es macht keinen Unterschied, ob das Schild 20 m oder 3 km von der Kreuzung weg ist.

Allerdings habe ich diesen Fall noch nie gesehen. Vielleicht handelt es sich ja um eine abknickende Vorfahrtsstraße?


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pyro
25.06.2005, 15:41 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihre Aufhebung

nein habe dies hier im größeren Raum Stuttgart gesehen. Fahre eben bestimmt 15 Minuten lang 70 weil ein Schild da war und dann kommt eine Kreuzung. Die Straße auf die ich dann einbiegende scheint irgendwo ins nirgendwo weiter zu gehen, kein Schild, kein nichts. Also kann ich dann 100 fahren solang nichts angegeben ist (sofern ich das hier richtig verstanden habe)?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.06.2005, 16:49 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihre Aufhebung

Durch das Abbiegen befindest Du Dich rechtlich gesehen auf einer anderen Strecke, daher hat das Strackenverbot von der anderen Strecke keine Gültigkeit mehr.

Db

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