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Das FAHRTIPPS-Forum
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kay
07.01.2005, 09:49 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
Also sei mir net bös aber wenn ich scho weiß dass die grünen hinter mir sind dann blink ich doch erst recht, dann erledigt sich des problem von selber....
Waechter im All
07.01.2005, 11:59 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
1) schließe mich meinem Vorredner an: Dummheit gehört bestraft.
2) Wenn Du Dich über die Polizisten beschweren willst, dann solltest Du das SCHRIFTLICH machen: Als Dienstaufsichtsbeschwerde an den Polizeichef.
andele
07.01.2005, 15:02 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
Erstmal zu dem Beitrag: Ich bin kein Rechtschreib-und Zeichensetzungsfanatiker, aber man sollte sich in einem Forum doch etwas um Zeichensetzung in angebrachten Fällen bemühen. Der Beitrag, so interessant er auch war, war doch äußerst mühsam zu lesen.
Ok nun zu dem Problem:
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wieso du nicht blinkst, wenn du genau weißt, dass die Polizei hinter dir ist. Gerade dann müsste man doch so etwas vermeiden.
Die Behandlung von den Polizisten finde ich auch etwas merkwürdig und nicht so sehr freundlich. Aber man muss wohl auch immer bedenken, mit was für Chaoten, von denen unsere Welt ja leider voll ist, sie jeden Tag umgehen müssen.
Waechter im All
07.01.2005, 15:25 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
ich würde ja zu gerne auch mal die andere Seite dazu hören wollen...
Waechter im All
07.01.2005, 16:57 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
Sicher.
Ich hab allerdings schon mal ne ähnliche Situation erlebt. Ich schraubte spät abends auf einem Parkplatz in meinem Auto rum, als ein Streifenwagen vorbei kam. Als sie feststellten: "Pech gehabt, kein Autoknacker auf frischer tat ertappt", wurden die Jungs plötzlich sehr, sehr pampig (Beschwerde brachte hinterher null Ergebnis, aber trotzdem...) Sowas GIBT es also. Ich weiß aber umgekehrt, dass die Werder-Fans MEISTENS Grund haben, wenn sie ein bisschen rüder im Ton werden.
Von daher wüsste ich halt einfach gerne, WIESO sie unsern Waldi für einen unmöglichen Menschen halten. ;-P
andele
08.01.2005, 11:55 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
Ja, wieso wunderst du dich dann noch über die Reaktion der Polizisten? Wenn du Sorgen um dein Portemonnaie hattest, dann hättest du das auch freundlicher sagen können.
Ich will hier nicht alle Polizisten in Schutz nehmen, aber wenn ich so angemacht würde, dann wäre ich auch unfreundlicher geworden.
Mittlerweile denke ich schon, dass du zu diesem ganzen Verlauf in nicht unerheblicher Weise beigetragen hast @ Waldi.
FLiszt
08.01.2005, 18:23 Uhr
Lass Dir das NICHT gefallen!
Fassen wir zusammen:
- der Polizist hat das Handschuhfach durchsucht, trotz Wiederspruchs durch den Betroffenen
- der Polizist sich trotz Aufforderung geweigert sich mit seinem Dienstausweis auszuweisen
- der Polizist hat den Betroffenen beleidigt
- der Polizist auf der Wache hat sich geweigert eine Anzeige durch den Betroffenen aufzunehmen
Das sind ja schon schwere Haemmer. Wenn du das so hinnehmen willst, wie ein Schaf, ist das deine Sache - aber waere er an mich geraten, bekaeme er jetzt eine volle Breitseite:
- Dienstaufsichstbeschwerde beim Amtsgericht wegen der ganzen Sache, insbesondere der Weigerung sich auszuweisen
- Strafanzeige wegen der Beleidigung
- weitere Strafanzeige wegen der widerrechtlichen Durchsuchng des Autos
- negative Feststellungsklage wegen der Durchsuchung
- evtl. weitere Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, sofern der ganze Vorgang laenger als ein paar Minuten gedauert hat
- mit hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Strafanzeige wegen Noetigung (muesst ich mehr Details wissen)
- und eine Anzeige wegen versuchter Strafvereitelung im Amt gegen den Herrn auf der Wache
Dazu ist es lohnenswert, mal in den entsprechenden Entscheidungen der OLGe und des BGH zu recherchieren, und diesbezuegliche juristische Kommentare zu lesen!
Versteh mich bitte nicht falsch: Ich bin sehr froh, dass wir eine Polizei haben, die fuer mich den Kopf hinhaelt, wenn ich mich in Gefahr befinde.
Auch bin ich der Meinung, dass sich Konfrontationen mit den Ordnungshuetern (sowie mit allen anderen) meist am Besten durch Freundlichkeit, Hoeflichkeit und gegenseitiges Verstaendnis loesen lassen.
Aber ich habe als Buerger auch Rechte, die auch die Polizei zu respektieren hat.
Wenn ich da mit meinen Steuergeldern Leute bezahle, die dermassen ueber die Straenge schlagen, dann habe ich die Pflicht dafuer zu sorgen dass diese Leute aus dem Amt entfernt werden.
Der Grund warum sie dich aufgehalten haben, naemlich nicht Blinken, ist uebrigens OK. Hoffentlich nehmen sie Dir daruer den Schein eine zeitlang weg.
Weil Nicht-Blinken ist imho eine der miesesten Ruecksichtslosigkeiten die der Strassenverkehr zu bieten hat - fahr mal Motorrad, dann weisst du was ich meine.
Grusz,
FLiszt
Waechter im All
09.01.2005, 19:25 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
Ich bitte Dich! Mach Dich doch nicht lächerlich!
>>- der Polizist hat das Handschuhfach durchsucht, trotz Wiederspruchs durch den Betroffenen<<
Das DARF er!
>>der Polizist sich trotz Aufforderung geweigert sich mit seinem Dienstausweis auszuweisen<<
Das MUSS er auch nicht! Er muss lediglich sagen, zu welchem Revier er gehört. Was auch völlig ausreichend ist, um über die Dienstpläne nachzuvollziehen, wer derjenige gewesen ist.
>>der Polizist hat den Betroffenen beleidigt<<
"unmöglicher Mensch" ist nicht unbedingt eine Beleidigung.
>>der Polizist auf der Wache hat sich geweigert eine Anzeige durch den Betroffenen aufzunehmen<<
Weswegen auch? Liegt ja keine Straftat vor. Erstens ist das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" in diesem Zusammenhang nicht gefallen, zweitens wäre der Kollege auf der Wache dafür der falsche Ansprechpartner gewesen. Er war also drittens nicht zuständig.
>>Dienstaufsichstbeschwerde beim Amtsgericht <<
ist meines Wissens die falsche Adresse
>>insbesondere der Weigerung sich auszuweisen<<
siehe oben
>> Strafanzeige wegen der Beleidigung
- weitere Strafanzeige wegen der widerrechtlichen Durchsuchng des Autos<<
blanker Unsinn!
>>...Durchsuchung ... Freiheitsberaubung ... Noetigung... versuchter Strafvereitelung im Amt <<
Alles ein paar Umdrehungen zu viel, findest Du nicht?
durbanZA
09.01.2005, 20:45 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
@flizst: Was willst Du denn beim Amtsgericht?
Außerdem darf der Polizist Dein Handschuhfach durchsuchen...
Andreas0815
10.01.2005, 18:34 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
»Also so unbedingt darf er das sicherlich nicht. Es muss mindestens ein Verdacht vorliegen oder muss der Eigensicherung dienen. Da hier aber keiner mehr im Auto gesessen hat,«
Wo waren denn dann die 3 Leute die der TE mit im Auto hatte?
Also meine Meinung: Dank eigener Unfreundlichkeit selber schuld.
Am besten uebrigens wenn man angehalten wird:
Anhalten, Fenster runter, Innenlicht anmachen.
Dan leuchtet einem auch keiner mit der Lampe ins Gesicht.
Höflich bleiben, Papiere vorzeigen und dann kann es im Allgemeinen auch schon weitergehen.....
Gruß
Andreas
andele
11.01.2005, 17:57 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
Auch wenn ich mich zu wiederholen drohe: Ich sehe das genauso wie Andreas0815. "Wie man in den Wald hineinruft, so kommt es auch wieder heraus" oder so ähnlich heißt es ja, nicht wahr?
@Heuschrecke: Durch den Text von Waldi kann man auch bei mehrmaligem Lesen nicht ganz durchblicken, bei der Ortographie und Zeichensetzung!
setras
12.01.2005, 11:59 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
Halo,
nent mich Korinthen Ka..er, aber übrigens geht es hier um einen FahrSTREIFENwechsel :-)
Desweiteren bin ich mit zunehmendem Alter auch Dankbar über eine präsente Ordnungswacht; So wies reinruft -so schallts auch wieder raus.
Gruß, Dieter
Blaulichtfahrer
08.04.2008, 13:03 Uhr
zu: Fahrbahnwechsel ohne Blinken
Handschuhfach dursuchen??? Ohne begründeten Verdacht darf nicht sein FS,Fahrz.Sch. Verb.Kasten + Warndreieck mehr geht ohne begründeten Verdacht mwn nicht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?
Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen
Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist
Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte
Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?
LSD
Haschisch, Marihuana
Heroin, Kokain, Amphetamine
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
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