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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
08.04.2008, 13:48 Uhr

Warnblinkanlage, "Feuerwehr im Einsatz"

Hallo zusammen.

Ich fuhr neulich auf einer Bundesstraße. Nun kommt von rechts ein Beschleunigungsstreifen aus einem Industriegebiet. Auf diesen fährt in dem Moment, als ich die kreuzende Straße passiere, irgendein Ford Focus Kombi (oder ähnlich), ganz normales Auto, Farbe glaub ich war blau.
Dieses Auto hatte ein gelbes Schild auf dem Dach. Ich dachte mir dann nur "Taxi? Gibts die jetzt auch in anderen Farben?"
Na gut, ich fahre weiter und befinde mich in einer Kolonne, die mit etwa 70-80 km/h dahinfährt.
Ein paar Fahrzeuge hinter mir drängelt sich dieses Fahrzeug nun auf die Bundesstraße und schaltet dabei die Warnblinkanlage ein. Überholt dann äußerst riskant ein paar Fahrzeuge und fährt mir hinten kriminell dicht auf.
Ich dachte mir dann, mein Gott, wenn er es so eilig hat...und fahre ganz rechts, sodass er vorbeikommt.
Als er an mir vorbei ist, sehe ich, dass auf diesem gelben "Taxi-Schild" "Feuerwehr im Einsatz" draufsteht. Er drängelte sich dann weiter durch den Verkehr.

Meine Frage...darf er das? Bzw. muss ich ihn vorbeilassen? Ich will die Feuerwehr nicht aufhalten, nur ich denke, dass kann man doch nicht wissen, dass der ein Feuerwehrler ist, der zu nem Einsatz fährt? Er wirkte wirklich eher wie ein Verkehrsrowdie als wie ein Notfallfahrzeug.

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08.04.2008, 14:24 Uhr

zu: Warnblinkanlage, "Feuerwehr im Einsatz"

Das ist ein bekanntes Problem.

Es handelte sich dabei vermutlich um ein Privatfahrzeug eines Angehörigen einer freiwilligen Feuerwehr, das gerade auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, um dort einen Einsatz zu übernehmen.

Nun übernehmen sich da viele Feuerwehrangehrige.
Grundsätzlich hat der Feuerwehrmann auch im Privat- Kfz Sonderrechte nach § 35 StVO. Da er diese aber nicht anzeigen darf (Blaulicht ist verboten, diese Dachaufsetzer unterliegen lediglich einer gewissen Duldung) ist der Kreis derjenigen Regeln, deren Übertretung vertretbar ist, deutlich eingeschränkt.
Primär geht es hier um Haltverbotverstöße und geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Ristkante Überholmanövr usw. sind keinesfalls gedeckt, ebenso hat das Fahrzeug keinerlei Wegerechte nach § 38 StVO; d.h. es hat kein Vorrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

FFler, die sich auf der Fahrt zur Wache so benehmen, haben ihre ehrenamtliche Arbeit nicht verstanden. Da das Problem insbesondere bei jungen Feuerwehrlern bekannt ist haben einige Feuerwehren die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Privatfahrzeug generell untersagt.
Aber, wie gesagt, in dem Ausmaß, wie du es schilderst, sind sie sowieso nicht vorhanden.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

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