Dichter Nebel: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h!

Nebelschlussleuchte

Durch die häufigen Nebelunfälle der letzten Jahre veranlasst, gibt es nun eine Vorschrift, die endlich eine kontrollierbare Höchstgeschwindigkeit im Nebel nennt.

Ist der Nebel so dicht, dass man keine 50 Meter weit sehen kann, so darf höchstens mit 50 km/h gefahren werden. Bei wesentlich schlechterer Sicht kann es sogar nötig sein, noch deutlich langsamer zu fahren.

Merkregel: Sichtweite in Meter = Geschwindigkeit in km/h

Eine weitere Regel, die auch im Bild oben greift: Nur bei Nebel-Sichtweiten unter 50 m darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Aus beiden Vorschriften zusammen kombiniert man, dass man nicht gleichzeitig die Nebelschlussleuchte benutzen und dabei schneller als 50 km/h fahren darf.

Das Bußgeld für einen Verstoß gegen diese Regelung wurde seit dem 1. Februar 2009 auf 90 Euro erhöht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.03-016-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich auf dieser Landstraße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.1.03-016-B

Überholvorgang abbrechen und wieder rechts einordnen

Zum Vorausfahrenden großen Abstand halten

Zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen