Schild zugeschneit

»Wie soll man sich verhalten, wenn ein Verkehrszeichen sichtbar ist, aber nicht lesbar, weil Schnee darauf liegt?«

Streckenverbot im Schnee

Freiputzen oder abtauen muss man es nicht, ...

... das wäre dann doch etwas zuviel des Guten. Es gilt der sogenannte »Sichtbarkeitsgrundsatz«, das bedeutet: Das Nichtbefolgen einer Vorschrift, die nicht erkennbar (oder nicht schon vertraut!) war, kann nicht bestraft werden. Daraus darf man jetzt keine falschen Schlüsse ziehen. Deswegen einige Beispiele:

  • Ein dreieckiges Schild mit der Spitze nach unten ist immer ein »Vorfahrt gewähren«, auch wenn es zugeschneit ist oder durch Sprayer überlackiert wurde usw.
  • Ein STOP-Schild hat auch mit Schnee darauf acht Ecken.
  • Ein Vorschriftzeichen auf der gewohnten Strecke, das durch die tägliche Fahrerei sowieso bekannt ist, muss natürlich auch an dem Tag beachtet werden, wenn es einmal unleserlich ist.
  • Ein nicht lesbares Schild darf man nicht als »eventuelles« Aufhebungsschild interpretieren (frei nach dem Motto: »Es könnte ja das Ende des Überholverbots sein«).
  • Wer zum Parken angehalten hat und an das Verkehrszeichen am Straßenrand heranreicht, kann es sicherheitshalber abklopfen, um es zu lesen (eventuell Parkverbot?). Wenn das Schild zu hoch hängt, und zu allem Überfluss beim Zurückkommen wieder schneefrei ist, hilft natürlich ein »Anti-Knöllchen-Beweisfoto«. Dazu sollte man eigentlich immer eine Billigkamera im Handschuhfach haben.

Weil im Bild oben die Wahrscheinlichkeit doch sehr groß ist, dass es sich um allgemeines Tempolimit handelt, muss dort auch mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Das gehört zur Sorgfaltspflicht beim Fahren! Um es mal zu verraten: Dort wurde ein 70-km/h-Tempolimit verdeckt. Für den frischen Schnee wäre das sowieso zu schnell.

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