Richtig blinken im Kreisverkehr

»Hat sich an den Blinkregeln im Kreisverkehr irgendetwas geändert?«

Kreisverkehr: Vorher nicht blinken

Ja, im Februar 2001.

Seitdem ist ausdrücklich festgelegt, dass man am Kreisverkehr (Schild mit den drei kreisenden Pfeilen) vor der Einfahrt in den Kreis nicht blinken darf. Das wurde von den meisten Fahrlehrern in den Jahren zuvor auch so gelehrt, leider fehlte damals aber noch die Unterstützung in der StVO.

Die Regelung soll gefährliche Missverständnisse vermeiden. Durch zu frühes Blinken entsteht nämlich der Eindruck, man wolle schon wieder aus dem Kreis herausfahren. Wenn aber jemand anderes auf eine gute Chance wartet, sich in den Kreis einzufädeln, könnte er angesichts des falschen Blinkers zu früh losfahren, und es käme zum Zusammenstoß.

Als Wartepflichtiger darf man sich allerdings auch nach der Regeländerung nicht darauf verlassen, dass der im Kreis Fahrende wirklich korrekt blinkt. Bitte also erst dann einfädeln, wenn auch andere Merkmale zum Verlassen des Kreises passen: Tempoverminderung, Einschlagen der Vorderräder. Das Blinken stellt nur eine grobe Hilfe dar, wenn man auf den günstigen Moment zum Einfahren wartet.

Und wo findet man nun die Blink-Regel in der Straßenverkehrsordnung zum Nachlesen? Nun, früher einmal im § 9a, den es aber nur bis August 2009 gab ("Kreisverkehr"-Paragraf alter Fassung). Seither im § 8 Absatz 1 Satz 2 StVO.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden