Beschleunigungsspur

»Darf man beim Einfädeln in die Autobahn rechts überholen?«

rechts überholen erlaubt

Ja.

Man hat zwar keine Vorfahrt, wenn man sich einfädelt, aber es ist in der StVO ausdrücklich gestattet, auf Beschleunigungsstreifen rechts schneller zu fahren als links. Das kann in einigen Situationen, auch in der Prüfung, sinnvoll sein. Beispielsweise, wenn mehrere Lkws hintereinander unterwegs sind und man durch einen beherzten Spurt ganz nach vorne gelangt. Besser ist es aber, wenn man solche Manöver bereits üben konnte. Natürlich eignen sich Beschleunigungsspuren, die zum Schluss mit einer Leitplanke enden, eher nicht für diese Aktionen.

Auf Verzögerungsstreifen hingegen ist es nicht gestattet, schneller als der fließende Verkehr links zu fahren.

Für die Wortklauber sei gesagt, dass es auch verboten ist, von der Autobahn nach rechts auf die Beschleunigungsspur zu wechseln, um dort den Vordermann zu überholen. So fantasievoll bei der Auslegung des Verordnungstextes sind Verkehrsrichter nämlich nicht.


Markus schreibt uns dazu:
»Eine nette Unsitte herrscht in unserer Region. Dort wird meistens gleich zur Mitte des Beschleunigungsstreifens auf die Autobahn gezogen. Im Schnitt mit Geschwindigkeiten von 50 bis 80 km/h. Der fließende Verkehr, da er ja schneller ist, wird so quasi abgebremst (Vorfahrtsverletzung?) oder muss einen riskanten Fahrbahnwechsel in Kauf nehmen. Mit einem normalen 72-PS-Golf schafft man "im Spurt" zum Ende des Beschleunigungsstreifens locker 100 bis 110 km/h, was zum ersten Einfädeln ja schon ausreicht. Naja, jedenfalls ernte ich immer böse Blicke, wenn ich dann auf dem Beschleunigungsstreifen den Lebensmüden überhole.«

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