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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lenascr
12.01.2018, 17:06 Uhr

Aufstieg von A1 auf A2 ohne Theorieprüfung und ohne 2Jahre Zwischenzeit möglich?

Hallo erstmal:)
ich habe seit dem Oktoker 2017 den A1 Führerschein, doch ich würde gerne mit dem A2 beginnen, sobald das Wetter dies wieder zulässt.
Soweit ich weiß, beinhaltet die Theorieprüfung für den A1-Führerschein die selben (möglichen) Fragen wie die theoretische Prüfung für den A2 -Führerschein. Ist das richtig?
Da die Theorieprüfung ja normal 12 Monate gültig is, frage ich mich, ob ich dann, obwohl ich keine zweijährige Fahrerfahrung mit einer 125er gesammelt habe, trotzdem den A2-Führerschein machen kann ohne einen erneuten Besuch des Theorieunterrichts und dem Ablegen der Theorieprüfung. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus und freundliche Grüße,
Lena

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14.01.2018, 16:16 Uhr

zu: Aufstieg von A1 auf A2 ohne Theorieprüfung und ohne 2Jahre Zwischenzeit möglich?

Laut FeV ist das wohl unmöglich.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=15

Das hat ja auch etwas mit Sicherheit zu tun. Für andere Verkehrsteilnehmer und der eigenen Sicherheit zuliebe.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Unerwartet starkes Bremsen

Zu dichtes Auffahren

Unaufmerksamkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren