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27.10.2017, 20:23 Uhr

Rechtsfragen zum verkehrsberuhigten Bereich

Das Gebot zum verkehrsberuhigten Bereich ist nunmehr 30 Jahre alt.
Eine Erkenntnis wie so manches in der STVO das zu Kopfschmerzen anregt.
Die Zeichen 325.1 und 326.1 kennzeichnen Verkehrsflächen mit den dort beschriebenen Verhaltensregeln, die Leider für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht gilt
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflaechen , die von Fußgängern , Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn.
Somit keine Vorfahrtsregel rechts vor links , die Praxis sieht leider anders aus.


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

- zur Fahruntüchtigkeit führen