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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Horst240
01.03.2015, 17:12 Uhr

Unaufmerksamkeit: Bald Unfallursache Nummer 1

Navis, Handys und MP3-Player: Die Ablenkung durch Gadgets ist vielerorts bereits Unfallursache Nummer eins. Experten fordern eine statistische Erfassung â EURO“ und höhere Bussen.

Die meisten Verkehrsunfälle im Baselbiet, fast 16 Prozent, sind auf «Ablenkung» zurückzuführen. In Zürich rangiert «momentane Unaufmerksamkeit» an zweiter Stelle der häufigsten Unfallursachen â EURO“ Tendenz steigend.

Experten sind sich einig: Hinter dem Begriff versteckt sich oft das Bedienen elektronischer Geräte wie GPS-Navigationssysteme oder MP3-Player, aber auch das Schreiben von SMS während der Fahrt. «Durch solche Gadgets werden Autofahrer immer mehr abgelenkt», sagt Martin Läderach von der Versicherung Axa Winterthur. Die Suva bemängelt den Missstand, dass es über diese Unfallursachen keine einheitliche Statistik gibt..

Quelle: http://geldverdieneninfo24.coverblog.de/alkohol-un
d-das-unfallrisiko
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
09.01.2016, 19:14 Uhr

zu: Unaufmerksamkeit: Bald Unfallursache Nummer 1

Soweit tendiert man in der Rechtsprechung in der BRD noch nicht.
Es wäre zwar angebracht,aber im Gegensatz zu der Schweiz und Östereich ist man hier noch nicht soweit.
Die Stvo beinhaltet zwar die Sonstigen Pflichten eines Fahrzeugführers.
Eine Modifizierung in Richtung elektronischer Geräte am Steuer nicht zu bedienen ,bekommt man hier nicht auf die Reihe
Insoweit wäre es zu begrüßen,wenn der Verordnungsgeber im Intresse der Verkehrssicherheit nicht nur Handynutzung ,sondern alle verkehrsfremden und gefahrträchtigen Aktivitäten des Fahrers untersagen würde.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden