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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
21.09.2014, 18:56 Uhr

Baustelle falsch Gekenzeichnet

Hallo ich habe eine Frage

Ich wäre fast zweimal in einer aufgefrästen strase rein gefahren einmal fehlte das schild un beim zweitenmal war das schild direkt in der aufgefrästen fahrbann aufgestelt
auserdem wurde das achtung bodenschwelle schild aufgestelt eigentlich sollte ein schild achtung baustelle aufgestellt sein wer haftet bei einem unfall oder wenn das fahrzeug dadurch beschädigt wird

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
27.09.2014, 07:41 Uhr

zu: Baustelle falsch Gekenzeichnet

Hallo,

in über 99% solcher Fälle zahlt der Fahrer für Unfallschäden und Beschädigungen.

Die Regeln hierzu sind ganz einfach:

Der Fahrer darf nur so schnell fahen, das er innerhalb des Sichtbereichs anhalten kann. Und zwar 24 Stunden am Tag, also bei Tageslicht und bei Dunkelheit.

und

Vor Gefahren, die man sehen kann, muss nicht gewarnt werden.

Eine fehlerhafte oder fehlenden Beschilderung führt also nicht dazu, das der Fahrer seine Beschädigungen erstattet bekommt.

Dazu muss er belegen, das der Unfall jedem Autofahrer passiert wäre, der mit der erforderlichen Sorgfalt unterwegs wäre.

Wenn hunderte Autofahrer die Baustelle problemlos passieren und nur ihm ein Unfall passiert ist das in der Regel nicht möglich.

Selbst wenn der Fahrer beweisen kann, das der Unfall bei korrekter Beschilderung nicht geschehen wäre und er seine eigenen Sorgfaltspflichten erfüllt hat bleibt noch zu klären, ob eine ursprünglich korrekte oder zumindest ausreichende Beschilderung eventuell später durch unbekannte Dritte geändert / entfernt wurde. Die Schilderverantwortlichen müssen niemanden abstellen, der 24 Stunden / Tag kontrolliert, ob sich jemand an der Beschilderung zu schaffen macht.

In erster Linie ist also jeder Fahrer selbst dafür verantwortlich, das er sein Fahrzeug heil wieder nach Hause bringt.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern juice20
21.10.2014, 12:31 Uhr

zu: Baustelle falsch Gekenzeichnet

MrMurphy hat alles dazu gesagt. Leider kann man sich da nichts erstatten lassen. Aber überleg auch mal ob nicht du auch ein wenig nachlässig warst...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden