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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
27.08.2013, 23:08 Uhr

Dashcam in Deutschland erlaubt

Ich möchte wiesen ob in Deutschland dashcam erlaubt sind ich möchte mir eine fürs auto kaufen da ich die aufnahme als beweis fals ein unfall passiert als beweiss vervenden kann ich habe im web nach geforscht und habe verschiedene antworten gefunden leider heist es einmal ja einmal nein was stimmt jezt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
13.11.2014, 11:54 Uhr

zu: Dashcam in Deutschland erlaubt

Es gibt dazu in Deutschland noch keine finale Entscheidung. Momentan ist es wohl so, dass du eine Dashcam nutzen darfst. ABER: Du darfst das Video, sobald andere Verkehrsteilnehmer zu sehen sind nicht veröffentlichen. Außerdem ist es momentan von Gericht zu Gericht unterschiedlich, ob ein Dashcam-Video als Beweismittel erlaubt ist oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
15.12.2014, 14:35 Uhr

zu: Dashcam in Deutschland erlaubt

Meiner Meinung nach darf man in Deutschland schon mit den Dashcams fahren. Verboten sind sie keineswegs. Es ist nur die Frage, ob sie immer Falle eines Unfalls als Beweismittel zugelassen sind oder nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen