Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Vivi0901
18.07.2013, 15:55 Uhr

Fahrlehrer hat Unterhaltsschulden ohne Ende

Hallo, mein Vater betreibt sei Juni 2011 eine eigene Fahrschule. Jedoch hat er nie Unterhalt für mcih gezahlt als habe ich einen PKH antrag gestellt und so weiter. Alles bewilligt bekommen der Gerichtsvollzieher vollstreckte und erklärte mir dann das mein Vater im Februar 2013 die EV abgegeben hat und angeblich nur 300,00€ im Monat mit der Fahrschule einnehmen würde.

Jetzt mal ehrlich kann das sein?????
Und darf er ohne Probleme eine Fahrschule weiterführen obwohl er die EV abgegeben hat??
Kann ich Ihn irgendwo anschwärtzen das er bei mir Schulden hat und sich ein schönes Leben macht mit der Fahrschule???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.07.2013, 21:03 Uhr

zu: Fahrlehrer hat Unterhaltsschulden ohne Ende

Ich kann deinen Frust verstehen, Vivi0901,
aber dieses Forum ist leider nicht das Richtige für solche Fragen. :o(

Ich fürchte, dass die FS nicht offiziell deinem Vater gehört, sondern er (auf welche krumme Touren auch immer) "nachweisen" kann, kein höheres Einkommen und keinen Besitz zu haben.
Wenn du meinst, wirkliche Beweise für seine (wie du meinst) unwahren Angaben zu haben, wende dich an einen Fachanwalt.

Die alles Gute!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118

Lkw

Pkw

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben