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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Werner1941
06.07.2012, 12:44 Uhr

Führerschein abgelaufen?!?!??

Eine Frage:
Eine Freundin meiner Frau behauptet steif und fest, der Führerschein Ihres Mannes (70 ) sei "abgelaufen" und er dürfe nun nicht mehr Auto fahren, da er keine "Verlängerung beantragt habe".
Mir kommt das sehr spanisch vor - gibt es so etwas?

Grüße
Werner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
06.07.2012, 15:44 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen?!?!??

Da scheint jemand etwas verwechselt zu haben. Der Führerschein für die Klasse 3/B läuft natürlich nicht ab. Ich meine, dass es das bei Berufskraftfahrern durchaus gibt, aber so ist die Aussage völliger Unsinn. Vielleicht hat sich da jemand von der Aussage irritieren lassen, dass der FS nach 2013 nur noch 15 Jahre gültig ist o.Ä. aber selbst das betrifft ja nicht die Fahrerlaubnis.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
06.07.2012, 16:16 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen?!?!??

Ich nehme an, der alte Herr hat die alte Klasse 3 gemacht, die ihm früher auch das Fahren größerer Gespanne erlaubte.

Da gab es eine Änderung.
Lies mal den Abschnitt
Achtung: Die komplette Besitzstandswahrung
der alte Klasse 3 gilt aber nur bis zum 50. Lebensjahr

auf dieser Seite http://www.fahrschule-boeker.de/seiten/fuehrersche
inklassen/50
.php durch.

Ich verlängerte auch nicht und ließ so alte Rechte verfallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
06.07.2012, 18:56 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen?!?!??

@ Peg:

Genau, das geht ja in Richtung Berufskraftfahrer, denn privat fahren ja die wenigsten (Rentner) so etwas. Aber da es hier explizit um das Autofahren ging kann man nur widersprechen. Kommt mir so vor als hätte da jemand mit vagem Halbwissen um sich geworfen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
06.07.2012, 19:38 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen?!?!??

Na, mich würde es nicht wundern, wenn sich nicht schon manche Ehefrau freute, "irgendwas" in dieser Richtung gehört, oder gelesen zu haben, wenn sie sich nicht mehr traut, bei ihrem Gatten Beifahrer zu sein. ;o)
Manchmal sind solche Befürchtungen ja durchaus begründet.
Und etwas über die Ämter zu unternehmen, könnte den Familienfrieden arg gefährden.   

@Werner1941, du kennst bestimmt die Freundin deiner Frau und ihren Mann.
Könnte sowas dahinter stecken?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
09.07.2012, 19:46 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen?!?!??

Ist es vl möglich, dass beim alten Führerschein einfach das Dokument ab und zu erneuert werden musste, wie heutzutage der Personalausweis?
Also dass nicht die Fahrerlaubnis abläuft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
19.07.2012, 19:51 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen?!?!??

Folgendes zum abgelaufenen Führerschein,dass Alter 50 Jahre hat eine Bedeutung bei der Umschreibung der alten Klasse 2.
Nach Anlage 3 der Fev findet sich der entsprechende Hinweis für den Besitzstand der Klasse 3.
Bevor man etwas verbreitet sollte man auch mal nach lesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
31.07.2012, 13:04 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen?!?!??

Schuhe kann man ablaufen aber keine Fuehrerscheine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolter
07.08.2012, 13:57 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen?!?!??

Ist in Deutschland noch nicht so, aber in der Schweiz zum Beispiel mit 70Jahren alle 2Jahre zur ärztlichen Untersuchung http://www.50plus.at/auto/fuehrerschein-altersgren
zen-europa.htm

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Ãœberholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt