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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alvaro
23.09.2011, 12:30 Uhr

Benötige ich für einen Elektro-Scooter bis 15 km/h einen Führerschein?

Hallo ihr da Draußen :) !
Ich habe da eine Frage, vielleicht könnt ihr sie mir ja beantworten: brauche ich für einen Elektro-Scooter (Krankenfahrstuhl) bis 15 km/h einen Führerschein? Bin 1970 geboren und habe mir schon drei unterschiedliche Meinungen dazu eingeholt, unteranderem die einer Fahrschule - die sagten ich brauch dafür keinen Führerschein, eines Sanitätshauses - die meinten wiederrum das würde von der Versicherung abhängen &'nd das Straßenverkehrsamt hat in diesem Fall keine Ahnung. Nun bin ich verwirrt und hoffe das wenigstens ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt!
Liebe Grüße
Alvaro

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23.09.2011, 15:43 Uhr

zu: Benötige ich für einen Elektro-Scooter bis 15 km/h einen Führerschein?

Meinst du so was:
http://www.eg-autos.de/15kmh.htm ?

Da steht doch in der Beschreibung:


Electrocar führerscheinfrei

Alle Behinderte und gebrechliche Personen ab 15 Jahren
dürfen ohne Fahrerlaubnis diesen "Strassenfloh"
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
15 km/h fahren !
*
Alle Nicht Behinderte und Nicht Gebrechliche Personen
ab 15 Jahren dürfen ohne Fahrerlaubnis diesen "Strassenfloh"
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
10 km/h fahren!

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23.09.2011, 16:00 Uhr

zu: Benötige ich für einen Elektro-Scooter bis 15 km/h einen Führerschein?

Na, da schau her .... Das gibt es auch als §:

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

II. Führen von Kraftfahrzeugen

1. Allgemeine Regelungen
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.
Ausgenommen sind:
....
2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm)

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_04.php

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