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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bubu
04.04.2011, 21:01 Uhr

Fahrstunden

Hallo!
Ich habe eine Frage an euch...
Nun, ist es so weit und meine Frau macht jetzt ihren Führerschen.
Als ich, im Jahr 2006, mein Führerschein gemacht habe, bin ich mir zu 100% sicher, dass ich sofort mit Pflicht Fahrstunden angefangen habe. Damals hat auch mein Fahrlerer zu mir gesagt, dass wenn diese nicht ausreichen, können/sollen zusatz Fahrstunden gemacht werden.
Meine Frau hat schon die ersten 5 Fahrstunden hinter sich. Da mir nicht so klar war, was sie für Fahrstunden ableistet, habe ich sie gebete das beim Fahrlehrer nachzufragen.
Es kam raus, dass sie ganz normale Fahrstunden macht. Wie der Fahrlehrer sagt, sie ist noch nicht bereit für Pflicht Fahrstunden.
Das kommt mir nicht richtig vor, denn die 14 Pflicht Fahrsunden müssen noch gemacht werden, da hat man ja keine wahl. Kann es sein, dass der guter Mann damit einfach nur etwas mehr Geld verdient?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.04.2011, 21:25 Uhr

zu: Fahrstunden

nee, der gute mann macht es genau richtig.
die pflichtfahrte, die eigentlich sonderfahrten heissen und 12 (nicht 14) stunden sind, dürfen erst gegen ende der ausbildung gemacht werden.
bei den sonderfahrten soll der fahrschüler weitestgehend das fz selbstständig fahren können. z.b parkbox,-lücke usw. müssen dann schon beherrscht werden.

mfg

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04.04.2011, 21:29 Uhr

zu: Fahrstunden

Dass mit 14 oder 12 war ich mir nicht sicher:-)
Also all das habe ich während der Sonderfahrten gelernt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
05.04.2011, 07:58 Uhr

zu: Fahrstunden

Dann hat DEIN FL was falsch gemacht ......
Schaue mal hier rein
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchue
ler/FS-praxis.htm

und beachte den Satz, der nach der langen Auflistung geschrieben steht::
»Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen.«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern