Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Oddy
19.01.2011, 21:15 Uhr

21 km/h zu schnell in der Probezeit

Hallo,meine Tochter ist nach eindreiviertel Jahren mit meinem Fahrzeug zum ersten mal geblitzt worden!Nun droht ihr ja ein Aufbaukurs und eine Probezeizverlängerung. Wenn ich nun im Anhörungsbogen angebe,dass ich mein Fahrzeug meiner Frau überlassen habe, und sie unterschreibt,dass sie "mit dem Fahrzeug unterwegs war" und das klappt obwohl das Bild meiner Tochter gestochen scharf ist,dann wäre es ja schön!
Aber was drohen für konsequenzen wenn es schief geht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.01.2011, 14:13 Uhr

zu: 21 km/h zu schnell in der Probezeit

»Aber was drohen für konsequenzen wenn es schief geht?«

Deine Tochter könnte lernen, dass man für eigene Fehler selbst einstehen muss und Mama und Papa nicht aus jedem Schlamassel helfen können (oder wollen).
Also echt tragisch .... :o(

Ich bin selbst Mutter. Und ich habe meinen Sohn dorthin erzogen, dass er über die Konsequenzen seines Tuns nachdenkt, bevor er es angeht.
Erziehen bedeutet mE weit mehr, als den Kindern immer gefallen zu müssen.
Denke mal darüber nach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.01.2011, 19:17 Uhr

zu: 21 km/h zu schnell in der Probezeit

Wenn Du als Fahrzeughalter wider besseren Wissens jemanden anderen als Fahrer angibst, kann das den Straftatbestand der falschen Verdächtigung, § 164 StGB, erfüllen. Das wäre dann also eine ganz andere Schublade als die bloße (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.

Für den Straftatbestand ist es egal, ob man nun schreibt "X ist gefahren" oder "ich habe X das Fahrzeug überlassen", das Gesetz hält sich da nicht an Wortklaubereien auf.

Ob man dieses Risiko auf sich nehmen will, muss jeder selbst wissen. Die tatsächliche Einleitung eines Strafverfahrens mag nicht die Regel sein, aber sie kommt vor.

Nicht strafbar ist es dagegen, wenn jemand anderes fälschlicherweise sich selbst der Tat bezichtigt.

mfG
Durban :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich darf durchfahren

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Zügig links abbiegen