Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom687
31.03.2010, 11:53 Uhr

Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage, die ich so in den Foren nirgends finde und auch nicht schlau aus den Klassenerklärungen werde..

Und zwar werde ich heuer im Sommer 24, habe mit 16 bereits den A1 gemacht und würde jetzt gern den A machen, jedoch bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich den A unbeschränkt machen kann.

Und wenn nein, ich in einem Jahr mit dem A beschränkt ohne Zusatzprüfungen den A unbeschränkt erhalte. Beim durchlesen div. Beschreibungen steht, dass da ggf. eine Zusatzprüfung auf mich zukommt, die natürlich wieder mit Kosten verbunden wäre. Dann müsste ich quasi den Schein erst nächtes Jahr ein Monat vor meinem 25. Geburtstag machen??

Danke für eure Hilfe!

Grüße
Tom

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom687
31.03.2010, 11:57 Uhr

Nachtrag

Was mir noch einfällt, was ich noch wissen wollte.

Die alte A1 Prüfung bringt mir aber keine Vorteile wie z. B. weniger praktische oder theoretische Stunden machen zu müssen oder? Dafür liegts wohl zu weit zurück :-) das kann ich ja dann ggf. meinen Fahrlehrer auch noch fragen.

Will mich nur vorab hier informieren.. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.03.2010, 13:44 Uhr

zu: Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

a unbeschränkt gibt es erst
-mit 25 oder
-2 jahren mit a beschränkt oder
-mit prüfung bei alter 25 aber noch keine 2 jahre a beschr.
sonderfahrten sind die hälfte, theo 6 grundstoff plus 4 klassenspez.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom687
31.03.2010, 14:17 Uhr

zu: Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

Also entweder in Kauf nehmen dass ich 2 Jahre beschränkt fahren muss, wenn ich gleich den Schein mache, oder erst nächstes Jahr mit 25 machen und gleich unbeschränkt fahren können?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.03.2010, 18:46 Uhr

zu: Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

jo.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tom687
01.04.2010, 15:11 Uhr

zu: Klasse A unbeschränkt - Ausnahmefall - Frage

danke für die schnelle Antwort !

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- vorausschauend fahren

- mit Fehlverhalten anderer rechnen