Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Fassung des Inkrafttretens vom 30.10.2008, zuletzt geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008, Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 31 S. 1338, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008

 Paragraf   Inhalt 
§  1  Ziel und Inhalt der Ausbildung
§  2  Art und Umfang der Ausbildung
§  3  Allgemeine Ausbildungsgrundsätze
§  4  Theoretischer Unterricht
§  5  Praktischer Unterricht
§  6  Abschluss der Ausbildung
§  7  Ausnahmen
§  8  Ordnungswidrigkeiten
 
 Anlagen 
Anlage 1  Rahmenplan für den Grundstoff
(12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 2.1  Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A1 (4 Doppelstunden),
in der Klasse M (2 Doppelstunden)
Anlage 2.2  Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B und S (2 Doppelstunden)
Anlage 2.3  Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff
in der Klasse C (10 Doppelstunden)
in der Klasse C1 (6 Doppelstunden)
Anlage 2.4  Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)
Anlage 2.5  Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden)
Anlage 2.6  Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)
Anlage 2.7  Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse T (6 Doppelstunden)
Anlage 2.8  Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen Zusatzstoff
Anlage 3  Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen
Anlage 4  Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E und CE
Anlage 5  Praktische Mindestausbildung in den Klassen D1, D, D1E, DE
Anlage 6  Für die Klassen BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE und T
Anlage 7.1  Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht
Anlage 7.2  Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T
Anlage 7.3  Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen D1, D1E, D und DE
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