Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DjFränky
01.08.2008, 22:05 Uhr

Roller schon vor dem 17. Lebensjahr mit B17 ???

Hallo,

offiziell darf man ja Roller 50ccm schon mit 16 Jahren fahren.

Momentan mache ich den B(E) 17. Die theoretische Prüfung habe ich bereits abgelegt.

Wenn ich nun meine praktische Prüfung gemacht habe, gibt es dann eine Möglichkeit, direkt schon mit dem Roller fahren kann?

Ich muss mit dem Roller zur Schule fahre, bin jetzt in der Oberstufe und bin auf den Roller angewiesen.
Ich wohne sehr abseits, täglich kommen hier nur 4 Busse zu den unmöglichsten Fahrzeiten vorbei.

Prinzipiell ist ja das Alter schon gegeben, die Fahrpraxis und der Führerschein ja auch.

Ich werde allerdings erst in 2 Wochen 17, und jetzt am Donnerstag ist meine praktische Prüfung.

Kann ich mir schon die 2 Wochen vorher meinen Führerschein ausstellen lassen? Und darf ich dann fahren?

lg
Frank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2008, 22:21 Uhr

zu: Roller schon vor dem 17. Lebensjahr mit B17 ???

Nein.

Du hättest aber letztes Jahr schon Klasse M machen können. Jetzt musst Du Dich eben noch gedulden, bis Du eine Fahrerlaubnis erteilt bekommst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
02.08.2008, 02:06 Uhr

zu: Roller schon vor dem 17. Lebensjahr mit B17 ???

>>Du hättest aber letztes Jahr schon Klasse M machen können.<<

Im Anbetracht dessen, was der M-Schein kostet, und nur eine Verweildauer von durchschnittlich einem Jahr hat, lohnen sich die 700 Euro dafür hinten und vorne nicht.

Gibt es aber nicht eine vorläufige Fahrerlaubnis? Bei der Faherlaubnis mit 17 funktioniert das ja auch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
02.08.2008, 09:36 Uhr

zu: Roller schon vor dem 17. Lebensjahr mit B17 ???

Nein das geht nicht. Klasse M wird Dir auch erst miterteilt, wenn Du den BF17 in der Hand hälst, vorher nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DjFränky
02.08.2008, 16:46 Uhr

zu: Roller schon vor dem 17. Lebensjahr mit B17 ???

...aber wenn ich durchaus den BF17 schon früher bekomme, dürfte ich fahren? Ich habe nämlich die Möglichkeit den BF17 schon früher zu bekommen.

Würde dann ja kein Auto fahren, bevor ich 17 bin, nur Roller.

Wie gesagt handelt es sich um 2 Wochen... ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen