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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Caro90
29.02.2008, 19:14 Uhr

Zeitraum zwischen Theoretischer und Praktischer Prüfung...

Hey,

ich ich bin vor fast zwei wochen durch meine praktische prüfung gerasselt (war einfach zu nervös... blöd...). am nächstmöglichen termin kann ich aber leider keine prüfung machen, weil ich ne dreistündige matheklausur schreib und danach bin ich zu fertig um noch den führerschein zu machen...
ich hab mal gehört, dass der zeitraum zwischen theoretischer und praktischer net so groß sein darf, weil man sonst die theorie nochmal machen muss... stimmt des??? und falls ja, wie groß darf der zeitraum sein??? kanns gar net glauben...
hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen   

glg Caro

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
29.02.2008, 19:29 Uhr

zu: Zeitraum zwischen Theoretischer und Praktischer Prüfung...

Nach bestandener Theoretischer Prüfung verlängert sich die Gültigkeit des Prüfauftrages (Deiner Papiere), um ein Jahr!

Also, überleg mal, wann Du die Theo.Prüfung gemacht hast und rechne ein Jahr drauf. So lang hast Du Zeit.

Solltest Du, wider erwarten, Deine praktische Prüfung erst kurz vor Ablauf des einen Jahres machen und wieder durchfallen, darfst Du von vorne beginnen; denn dann endet die Gültigkeit der Papiere.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Caro90
29.02.2008, 19:43 Uhr

zu: Zeitraum zwischen Theoretischer und Praktischer Prüfung...

vielen dank, hab meine theorieprüfung ende januar gemacht, also hab ich noch ganz schön viel zeit... nur mir hat man was von ner 3-monats-frist erzählt... naja, war ja anscheinend falsch...
merci beaucoup!   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
29.02.2008, 23:53 Uhr

zu: Zeitraum zwischen Theoretischer und Praktischer Prüfung...

Die 3-Monatsfrist gibt´s!

Wenn Du...
- 3x durch die Theorie fällst, oder
- 3x durch die Praxis fällst,
hast Du 3 Monate Zeit zum üben! ;-)

(Nach der ersten und zweiten nicht bestandenen Prüfung 2 Wochen "Sperre")

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