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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kadir Colak
12.03.2007, 19:39 Uhr

Fahrerflucht unbeabsichtigt was kann ich machen Hilfeee??

Hallo Leute ich habe am 8. März mit dem Auto eingeparkt und und habe beim Einparken das Vorderauto ganz wenig getroffen da ist ganz wenig der Lack abgegangen mehr auch nicht. Erst habe ich ja auch nichts gehört weil, dass war echt langsam als ich zurück zu mein Auto kam standen zwei Polizisten da und meinten, dass ich Fahrerflucht gemacht habe. Darauf hin habe ich geantwortet, wenn ich fahrerflucht machen würde würde ich es mit meinem auto machen und nicht zu fuß. Antwort war SIE WAREN NICHT DA DAS AUTO ZÄHLT NICHT. Ich habe aber wirklich erst den Schaden bemerkt als der Polizist mir es gezeigt ich muss es sein, weil bei mir auch ganz wenig der lack abgegangen ist aber ganz wenig. Habe ne Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht. Kann ich wirklich was dafür wenn ich es nicht mitbekommen habe. Mit welchen Konsequenzen muss ich jetzt rechnnen kann man mir noch helfen ??? bitte um hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
12.03.2007, 20:34 Uhr

Das ist Fahrerflucht

Hallo,

der Vorwurf der Fahrerflucht ist korrekt. Du hättest mindestents 1/2 Stunde warten und, sofern sich bis dahin kein Geschädigter einfindet, die Polizei informieren zu müssen.

So zu tun, als habe man nichts bemerkt und das Auto einfach in der Hoffnung stehen zu lassen, der Geschädigte werde losfahren, ohne den Schaden an seinem Fahrzeug zu bemerken, ist eine beliebte Form der Unfallflucht. Erst mal fällt das in der Regel nicht so auf, als wenn man eine Lücke, in die man grade hineingefahren ist gleich wieder verlässt. Und wenn man doch erwischt wird kommt es zu einer Aussage wie: Hätte ich wirklich Fahrerflucht machen wollen wäre ich doch gleich wieder weggefahren.

Und das ein Schaden kaum sichtbar ist sagt bei den heutigen Fahrzeugen nichts über die tatsächliche Beschädigung aus. Auch einen kleinen Kratzer zu beseitigen kostet schnell ein mal ein paar 100 Euro.

Wenn die Polizisten (oder andere Zeugen) den Unfall bemerkt haben wird in der Regel davon ausgegangen, dass auch der Fahrer den Unfall bei der vorgeschriebenen Aufmerksamkeit bemerken müsste.

Ob du den Unfall wirklicht nicht bemerkten konntest wird also von der Aussage der Zeugen abhängen, wie sie auf den Unfall aufmerksam geworden sind.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kadir Colak
12.03.2007, 22:09 Uhr

zu: Fahrerflucht unbeabsichtigt was kann ich machen Hilfeee??

Ich hoffe das ich nur denn scheiss zahlen muss den ich angerichtet habe ich habe leider keine rechtsschutzversicherung gehabt aber habe mir jetzt ein bekannten anwalt besorgt bisschen billiger. Aber mir macht es nur sorgen ob ich da raus bekomme, weil das war echt nicht bemerkenswert erst wenn man richtig hinschaut zieht man es das ich es war.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang