Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SynapsiS
30.05.2013, 10:54 Uhr

Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

Hallo

Ein Bekannter aus der Schweiz sagte mir das es bei Ihm möglich sei, auch mit wenig bzw. gar keiner Fahrstunde bei einer Fahrschule, sich für die Führerscheinprüfung anzumelden. Also keine gesetzlich Vorschriften "mindest Anzahl Fahrstunden", klar muss man auch dort Theorie & Nothelfer & Sehtests usw. machen. Meine Frage ist das hier in Deutschland auch möglich? Oder schreibt das Gesetz vor wieviele Fahrstunden man absolvieren muss?

mfg SYN

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.06.2013, 22:43 Uhr

zu: Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
http://www.fuehrerschein.info/Übersicht_der_Son
derfahrten

Dazu kommt, dass der FL seinen Schüler erst dann zur pP vorstellen darf, wenn er von dessen guter Chance auf Bestehen überzeugt ist.
Diese Überzeugung kann er aber erst durch entspr. Beobachtung (und ggf. Belehrung) während der Fahrstunden bekommen.
Wie viele Stunden dafür notwendig sind, ist talentabhängig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lofter
04.06.2013, 10:21 Uhr

zu: Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

ab in die schweiz und mit führerschein wiederkommen, was syn? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aleric
10.06.2013, 11:13 Uhr

zu: Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt mittlerweile auch für Deutschland derartige Regelungen, aber nur für die Führerscheinklasse A2 (früher A leistungsbeschränkt) und A.

Hier könnte man neuerdings auch ohne eine Fahrstunde zu machen die Fahrerlaubnis erwerben. Theoretisch muss man hier nur die praktische Prüfung ablegen, keine Sonderfahrten und keine Theorieprüfung.

Voraussetzung ist bei der Klasse A2, dass man mindestens 2 Jahre Inhaber der Klasse A1 ist. Bei der Klasse A muss man ebenso lange im Besitz der Klasse A2 sein.

Ganz ohne Fahrstunde in die "Höhle des Löwen" zu gehen halte ich allerdings für etwas gewagt, selbst als routinierter Motorradfahrer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.06.2013, 12:27 Uhr

zu: Mindest Anzahl Fahrstunden, gesetzlich vorgeschrieben?

» Lofter
04.06.2013, 10:21 Uhr
ab in die schweiz und mit führerschein wiederkommen, was syn? ;-)«


Träume weiter, @Lofter.
Oder erkundige dich mal (zB bei Wikipedia) über die Führerscheinausbildung in der Schweiz.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Fahren auf Gefällstrecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist