Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jan001
20.09.2010, 22:07 Uhr

Theorie-Unterricht

Hallo,

ich mache gerade meinen Führerschein Klasse B und habe mich schon für die Prüfung angemeldet(Theorie). Da habe ich dann genau 14 Stunden. Dabei habe ich aber manche Stunden doppelt, unter anderem auch die Klassenspezifischen Unterrichte, so dass ich vom Grundunterricht viele gar nicht habe. Meine Frage: Ist es rechtlich(!!!) ein Problem, wenn ich 4 Doppelstunden Klassenstoff und nur 10 Doppelstunden Grundstoff habe???

Vielen Dank,

bin im Moment irgendwie verunsichert (worden)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.09.2010, 22:59 Uhr

zu: Theorie-Unterricht

Ist leider heute nicht selten.
Und so ganz ohne Mogeln geht das bestimmt auch nicht.
Was nicht heißt, dass es nicht leider oft in vielen FS die Regel ist. :o(
Wenn du selbst die Besuche von 12 allgemeinen und 2 klassenspezifischen Lehreinheiten a`90 Minuten bestätigst, bist du nicht besser.

Dann sei wenigstens clever genug und setze dich nach der pP noch öfter in den theoretischen Unterricht. Denn das Lernen machst du ganz allein für dich (und nicht für irgendeine Liste, die am Ende in deinem Fall, eh "geschönt" wurde).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie lassen sich mit weniger Kraftstoff mehr Kilometer fahren?

So beschleunigen, dass rasch der höchstmögliche Gang erreicht wird

Vorausschauend fahren, um häufiges Beschleunigen und Bremsen zu vermeiden

Alle Gänge voll ausfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen