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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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09.05.2010, 18:14 Uhr

Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung

Hallo,

da ich mit den Fahrschulmotorrädern irgendwie nicht sehr gut zurecht komme, mit meinem eigenen Motorrad aber besser, möchte ich nun die Fahrstunden mit Meiner machen.
Versicherung ist informiert, habe auch eine schriftl. Bestätigung erhalten.
Nun meine Frage :
Mein Motorrad ist Vollkasko / Haftpflicht versichert.
In der Bestätigung steht nun "hierdurch wird der Versicherungsschutz aus der im obigen Versicherungsvertrag enthaltenen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung im Rahmen der AGB für die Kraftfahrtversicherung (AKB) auf Ausbildungs - und Prüfungsfahren ausgedehnt ......."

Der Satz scheint mir ein wenig kompliziert ausgedrückt. Verstehe ich das richtig, dass die mir nur die Haftpflichtversicherung für die Fahrstunden geben ??? Vollkasko bleibt da aber außen vor ?

Bedeutet das, falls es so ist, dass Fremdschäden gedeckt sind ... aber wenn ich mich mit dem Motorrad hinlege und nur selbst den Schaden habe, dass ich das dann selber zahlen muss ?

Was kann ich in so einem Fall dann tun ?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
09.05.2010, 19:08 Uhr

zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung

Eine direkte Nachfrage bei Deiner Versicherung wird Dir Deine Zweifel bestätigen oder ausräumen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.05.2010, 21:56 Uhr

zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung

es bleibt alles so wie es war, nur jetzt sind auch ausbildungs- und prüfungsfahrten im vers. umfang eingesclossen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Liene
10.05.2010, 12:57 Uhr

zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung

Ja, danke für die Antworten. Habe bei der Versicherung heut morgen angerufen und der gute Mann sagte mir auch, dass Haftpflicht und Vollkasko mit dabei wären während der Fahrstunden.
Dann spricht nun eigentlich wirklich nichts mehr dagegen, die Fahrstunden und auch die Prüfung auf meinem Schätzchen zu machen :-) ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden