Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bermie
20.04.2008, 15:48 Uhr

Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

Hallo (:

Ich bin 16 Jahre und 2 Monate alt. Pünktlich zu meinem 17. Geburtstag würde ich gerne meinen "Führerschein mit 17" in der Tasche haben. Jedoch fahre ich in 3 Monaten für ein halbes Jahr nach Südafrika (Auslandsaufenthalt). Könnte ich nun wirklich nicht, bevor ich nach Südafrika fahre, meinen Führerschein - natürlich nur die theoretische Prüfung - machen? So dass ich, wenn ich voraussichtlich im Januar 2009 zurück komme meine praktische Prüfung machen kann?

Mit freundlichen Grüßen,
Berit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.04.2008, 15:49 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

Darfst wenn ich mich nicht irre erst 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag mit der Theorie anfangen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.04.2008, 16:00 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

@crashkid
du irrst.
der antrag wird erst ein halbes jahr vor dem 17 vom sva angenommen, anfangen geht aber.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.04.2008, 16:14 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

Wann man die Ausbildung beginnen kann, ist nirgends gesetzlich festgelegt. Auch dass der Antrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter angenommen wird, ist nicht ausdrücklich geregelt, auch wenn manche Führerscheinstellen das so handhaben. Die Ausbildung kann man aber beginnen, ohne dass man schon den Antrag abgegeben hat.

Insofern könnte man die Theorieausbildung schon jetzt beginnen. Sinnvoll ist das m.E. aber nicht, da die Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter abgelegt werden kann (das ist im Gegensatz zu den obigen Terminen gesetzlich festgelegt). Man könnte vor der Abreise nach Südafrika also die Ausbildung, aber nicht die Prüfung machen, sodass zwischen Ausbildung und Prüfung der halbjährige Südafrika-Aufenthalt läge.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.04.2008, 16:21 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

Ok, danke für die Berichtigung. Hab ich wieder was gelernt :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Rechtsabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008

Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält

Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Halten am rechten Fahrbahnrand

Parken auf der Fahrbahn

Parken auf dem Seitenstreifen