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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hallo1112
19.04.2008, 21:09 Uhr

Hilfe mein Fürerschein

Hallo ich wurde 2006 in der Probezeit mit 23 km/h zu viel geblitzt und muste ein Aufbauseminar besuchen. In meiner jetzt verlängerten Probezeit wurde ich wieder mit 23 km/h zu viel geblitzt (auserhalb geschlosener Ortschaft).
Kann ich meinen Fürerschein behalten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phsyco
19.04.2008, 22:48 Uhr

zu: Hilfe mein Fürerschein

65,60€ kosten + 1punkt
lappen kannste behalten

einfach mal beim bußgeldrechner schauen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.04.2008, 09:33 Uhr

zu: Hilfe mein Fürerschein

Darf ich fragen wie du auf die 65,60 kommst? Oder weißt du in welchem Landkreis hallo kommt? Soweit ich weiß sind Bearbeitungsgebühren nicht überall einheitlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.04.2008, 18:05 Uhr

zu: Hilfe mein Fürerschein

Die Bearbeitungsgebühren sind in einem Bundesgesetz einheitlich geregelt.
Ich glaube aber, die 25,60 Euro für Gebühren und Auslagen sind nicht mehr ganz aktuell, ich meine, der Satz sei Anfang dieses Jahres etwas gesenkt worden.

Zusätzlich zu der Strafe kommt noch die Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung, durch die zwei Punkte abgebaut werden können.
Bem nächsten A- Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte

Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

61 km/h

51 km/h

81 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren