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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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30.12.2007, 12:45 Uhr

unfall ohne fremdeinwirkung & -schaden, was passiert?

ich habe erst seit 3 wochen meinen führerschein und mir ist schon ein unfall passiert. ich bin von einer schmalen straße abgekommen, auf schnee gerutscht, ins schleudern geraten und dann in einen graben gefahren - alles ohne fremdeinwirkung und ohne personen- oder fremdschaden. lediglich das auto hat einen totalschaden erlitten.

das war vor ein paar tagen in frankreich. die polizei ist auch gekommen, hat sich meinen führerschein angeschaut, mir zurückgegeben und gesagt, es gibt keinen polizeibericht.

jetzt bin ich mir aber trotzdem nicht sicher - passiert meinen führerschein jetzt gar nichts? wird er nicht abgenommen, keine punkte, kein aufbauseminar, keine verlängerte probezeit? ist es anders in frankreich? kann mir da jemand helfen?

danke im voraus!
anna

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt