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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Vigh
11.10.2007, 21:50 Uhr

Geblitzt nach MPU

Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem.
2004 habe ich meinen Fühererschein erworben. Relativ schnell hatte ich danach aus großer Dummheit eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, wurde erwischt. Nach einigem warten bekam ich zuerst den Bußgeldbescheid: 250 Euro Strafe, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Ein Weilchen später bekam ich dann noch Post von der Führerscheinstelle und musste meinen Führerschein ganz abgeben. Nach etwa einem Jahr, besonderem Aufbauseminar und Screenings stellte ich einen Antrag auf Neuerteilung. Musste dann noch zur MPU, die ich bestanden habe und meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert. Vorgestern, über 3 Jahre nach dem letzten Vergehen und 2 Jahren nach der MPU wurde ich in der 30er Zone mit wahrscheinlich mehr als 21km/h geblitzt...wieder aus purer Dummheit, das kann ich wirklich so sagen...
Meine Frage ist nun, was kommt auf mich zu, sollte der Wert wirklich 21km/h zu viel sein?
Danke im Vorraus!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jürgen79
17.10.2007, 12:58 Uhr

zu: Geblitzt nach MPU

Ich kann Dir nur raten in ruhe abzuwarten.Die Entscheidung liegt in der Hand des Sachbearbeiters.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf einen Stau

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge