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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tkkgt
27.09.2007, 19:29 Uhr

Begleitetes Fahren

Hallo zusammen!
Ich werde nächste Woche 18, besitze bereits den rosa Schein ( Begleitetes Fahren ab 17) und habe auch den richtigen Führerschein beantragt. Allerdings dauert dies ca. 4 Wochen und ich möchte keine 3 Wochen warten bis ich endlich alleine fahren darf. Kann ich auch mit dem rosa Schein alleine fahren wenn ich 18 geworden bin???
Ich habe viele gefragt, manche meinen ja, andere nein!
BITTe helft mir!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
27.09.2007, 19:37 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Dann bist du ja volljährig und keiner hat dir mehr was vorzuschreiben...............

Ein par Fragen:

Was wurde damals in der Fahrschule zu dem Thema gesagt?

Was tust du wenn sich hier ein Patt ergibt, also 50% Ja und 50% nein?

Wieso rufst du nicht einfach bei deiner Führerscheinstelle an und frischst anhand der Antwort von dort deine Erinnerung verbindlich auf?

Ich fang mal an: NEIN!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
27.09.2007, 19:39 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Dann mache ich weiter. Also ich denke mal, du darfst nicht alleine fahren. Schließlich ist es ja nicht der richtige Führerschein.

Tipp: Vielleicht steht es sogar auf dem rosa Zettel drauf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tkkgt
27.09.2007, 19:43 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Also im beim rosa Schein steht, bis zum 4.10.2007 darf ich nur in Begleitung fahren!! Dies würde aber auch heißen, dass man ab 4.10.2007 alleine fahren dürfte, oder??

Tkkgt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
27.09.2007, 19:45 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Also ich sage ja!!

Habe anhand der Suchfunktion ein paar Beiträge gefunden, wo die Fahrlehrer dieses Forums eine Antwort zu diesem Thema verfasst hat!

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27.09.2007, 19:50 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Was hast du denn da gefunden???

Gruß tkkgt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
27.09.2007, 19:56 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Dieses hier beispielsweise!!

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=16571&a
mp;forum=2#beitrag_118792

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.09.2007, 19:57 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

der chris hat da gefunden das du ab dem 18. geburtstag alleine fahren darfst.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
27.09.2007, 19:59 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Da hat der Carhol recht!!
Wird auch durch folgenden Text bestätigt!!

Georg_g 03.10.06, 18:58 Uhr

zu: Bekomme ich trotzdem mit 18 mein Führerschein...

Deine Prüfungsbescheinigung für den BF17 gilt ja noch bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag. Bis dahin wirst du ja dann auch die Klasse A bestanden haben.

Falls das nicht der Fall sein sollte (z.B. weil du bei der Klasse A eine Winterpause einlegen willst/musst), dann lässt du dir eben rechtzeitig noch einen seperaten Führerschein ausstellen, in dem nur die Klasse B eingetragen. Dazu ist dann wieder ein Passfoto erforderlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tkkgt
27.09.2007, 20:00 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Ok danke, ja das hab ich auch gehört, dass der rosa Schein noch 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig ist, sodass man in Ruhe den richtigen Führerschein beantragen kann, ohne mit Schule usw. Stess zu bekommen, wegen Verapätung oder so!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
27.09.2007, 20:02 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Was hat das damit zu schaffen, daß die Prüfbescheinigung bis zu drei Monate nach dem 18. gültig ist?

Um alleine zu fahren braucht man eine FE, diese wird einzig mit einem FS dokumentiert, steht auf der Bescheinigung irgendwo Führerschein???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tkkgt
27.09.2007, 20:03 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Also kann die Polizei dann nichts sagen, wenn ich angehalten werde. Ich sag dann, dass ich den Führerschein schon beantragt hab, dieser ist allerdings noch nit da! Dann müssen die das Akzeptieren oder???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tkkgt
27.09.2007, 20:04 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Noch mal zu Volltreffer!!
Was ist ne FE?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
27.09.2007, 20:05 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Geeenau! Wie jeder der den Lappen beantragt hat auch fahren darf.

Die bösen Polizeisen dürfen da gaar nix! Äääätsch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tkkgt
27.09.2007, 20:10 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Aha, also kann man sich einigen, dass ich nächste Woche alleine Auto fahren kann, auch mit rosa Schein und beantragten richtigen Führerschein??????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
27.09.2007, 20:18 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Natürlich darfst du das, solltest du angehalten werden und Stress bekommen berufst du dich einfach hier auf das Forum und sagst man hätte sich dort so geeinigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.09.2007, 20:19 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

da gibt es nix zu einigen.
ab dem 18. darfst du alleine mit dem rosa zettel für 3 monate in der brd fahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tkkgt
27.09.2007, 20:32 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Vielleicht hab ich ja Glück und werde nit angehalten, wenn ja sag ich einfach, man hätte mir im Sraßenverkehrsamt gesagt, ich dürfte mit dem rosa Schein noch 3 Monate allein fahren!!!

Dann bedank ich mich mal recht herzlich bei denen, die an dieser Diskussionsrunde teilgenommen haben!!!

Tkkgt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.09.2007, 22:06 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

Du darfst definitiv mit mit der rosa Karte fahren. Die Fahrerlaubnis (FE) ist dir erteilt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
27.09.2007, 23:14 Uhr

zu: Begleitetes Fahren

jepp, ab 18 Jahren darf man noch drei Monate lang mit dem rosa TÜTÜ ein egal-wie-farbiges TÖFFTÖFF der Klasse B alleine fahren.

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