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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
26.07.2007, 18:06 Uhr

Teilprüfung?

Hi Leute, hab da mal ne Frage. Ich habe jetzt als Erweiterung die Klasse BE beantragt. Auf meinem Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule steht so ne Tabelle mit den Preisen für Fahrstunden usw.
Auf meinem B Vertrag finde ich dort ein "Vorstellungsentgeld für die praktische Prüfung".
Bei dem BE Vertrag jetzt, steht dort gar nichts, dafür in einer anderen Spalte etwas von "Praktisches Fahren/Grundfahraufgaben/Abfahrtskontrolle/Handfer
tigkeiten" und darunter "(bei Teilprüfung)"
Der Preis der dort steht, liegt 20 Euro unter dem zuerst genannten Preis.

Was genau ist mit dem von mir als zweitem geschilderten Eintrag gemeint? Ich kann mir unter Teilprüfung gar nichts vorstellen. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich genau die gleiche Prüfung machen muss wie bei B, statt 2 Grundfahraufgaben eben dieses "Rückwärts um die Ecke".
Kann mich da mal jemand aufklären? Zur Fahrschule könnte ich erst nächsten Dienstag.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
26.07.2007, 20:42 Uhr

zu: Teilprüfung?

Die BE-Prüfung besteht aus 2 Teilen:

- Verbinden (oder Trennen)
- Fahren und Grundaufgabe

Man kann einen Teil bestehen und beim anderen durchfallen, dann ist beim nächsten Mal nur noch eine Teilprüfung abzulegen (nämlich der nicht bestandene Teil).

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
26.07.2007, 20:54 Uhr

zu: Teilprüfung?

Ahh, naja das klingt logisch (wobei man bei ersterem wohl kaum durchfallen kann bzw. nicht sollte) :D

Danke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

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