|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
DeepBlue83
14.02.2007, 18:03 Uhr
Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt
Hallo alle zusammen,
mir ist heute ein Bescheid ins Haus geflattert in dem ich beschuldigt werde die Vorfahrt einer Autofahrerin missachtet zu haben, so dass sie gezwungen war "stark abzubremsen". Es gab KEINEN Unfall. Jetzt soll ich ein Bußgeld zahlen oder mich zu dem Vorfall äußern.
Ich kann mich an keine wirklich gefährliche Situation erinnern (keine quietschenden Reifen oder sonstiges?!). Die im Bescheid genannte Strecke wird von mir fast täglich befahren, also war es höchst wahrscheinlich mein Auto.
Zugegeben, es kann schon vorkommen das man aus versehen mal etwas knapp in eine Kreuzung fährt, aber gleich Anzeige zu erstatten?
Wie soll ich auf die Anzeige reagieren? Reicht in meiner Stellungnahme ein "Ich kann mich nicht erinnern" ?
Schöne Grüße und vielen Dank im Voraus!
vip3
14.02.2007, 18:20 Uhr
zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt
Wenn es zeugen gibt, könnte es kritisch werden, sind allerdings keine Zeugen vorhanden, dann stände ja Aussage gegen Aussage.
Zugegeben, es ist nicht alltäglich, dass jemand wegen missachteter Vorfahrt Anzeige erstattet, ich wüsste allerdings auch nicht, warum jemand dies ohne Grund tun sollte, ein "Vergehen" deinerseits wird als wohl vorgelegen haben.
gz
DeepBlue83
14.02.2007, 18:34 Uhr
zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt
Danke für die schnelle Antwort!
Naja, was soll man sagen :D
Manche Leute neigen wohl zur Überreaktion.
Wenn ich jeden anzeigen wollte der knapp über ne Kreuzung fährt...oh je. Wie auch immer. Mir ist mein Vergehen jedenfalls nicht bewusst, daher werde ich am besten auch so argumentieren?
durbanZA
14.02.2007, 19:19 Uhr
zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt
"Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht; der Richter ist frei in der Würdigung der Zeugenaussagen.
Damit der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, muß der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden. Es ist fraglich, ob der Zeuge den Fahrer so genau gesehen hat (Wink mit dem Zaunpfahl!).
Bist Du noch in der Probezeit?
Was ist eigentlich als Beweismittel auf dem AB angegeben?
DeepBlue83
14.02.2007, 19:54 Uhr
zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt
Nein mit Probezeit krieg ich keine Probleme mehr ;)
Und als Beweismittel wird eine Zeugin angegeben.
Ich schätze es handelt sich bei der Zeugin um die Fahrerin des PKW, da es weiterhin heißt, "die Zeugin musste stark abbremsen".
Schöne Grüße!
durbanZA
14.02.2007, 21:28 Uhr
zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt
oh, hab ich überlesen ;)
Wie gesagt, Du müsstest als Fahrer identifiziert werden, damit ein Urteil gegen Dich gefällt werden kann.
Crashkid
14.02.2007, 21:45 Uhr
zu: Bußgeld wegen missachteter Vorfahrt
Nur mal aus Neugierde: Wie viel soll dich das Vergnügen denn kosten?
Klingt nach"Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert" -somit 25 Euro!?!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?
Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen
Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt
Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?
Rechtsabbiegen ohne anzuhalten
Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird
Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?
Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern
Langsamer fahren und bremsbereit sein
Nur kräftig hupen und weiterfahren
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|