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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NiGGeL
19.04.2006, 17:04 Uhr

prüfgebühr beim 2. mal!?

Hey leute...
ich hab ne frage...mache in den nächsten Tagen meine praktische prüfung zum 2. mal (diesmal erfolgreich ;D) und wollte fragen ob ihr wisst, ob man bei der 2. prüfung (in meiner fahrschule 100 € + 77 € TÜV/DEKRA) nur die fahrschul- oder nur die TÜV kosten zahlen muss??

hoffe auf viele antworten :D

bis dann niggel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
19.04.2006, 17:42 Uhr

zu: prüfgebühr beim 2. mal!?

Hi,

Das kommt auf die Fahrschule drauf an, manche verlangen kein Geld, andere schon. Manche auch nur die Hälfte.

Tüv-Gebühr musst du auf jeden Fall wieder bezahlen....

Stefan :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NiGGeL
19.04.2006, 20:49 Uhr

zu: prüfgebühr beim 2. mal!?

dankeee   
naja ich werds ja früher oder später sehen!
wollt das nur wissen...weil ich wissen musste wieviel geld ich heut beim shoppen ausgeben durfte :D
und es ist doch eindeutig mehr geworden ...als das limit das ich mir gesetzt hatte   

naja...danke nochmal :)

Nicole =)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen