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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Flo72
12.04.2006, 13:12 Uhr

Prüfung und Fahrstunden mit dem eigenen Motorrad oder Auto

Hi,

wollte meine Fahrstunden sowie die Prüfung mit dem eigenen Motorrad machen, von meiner Versicherung, auf die ich das Motorrad anmelde gibt es keine Probleme, voller Versicherungsschutz obwohl ich in dem Sinne noch keine Fahrerlaubniss habe und die Maschiene im Straßenverkehr bewege.
Wie sieht es denn da mit der Fahrschule aus, würde dass eine Normale Fahrschule machen bzw. zulassen oder eher nicht ????

Gruß
Flo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
12.04.2006, 23:26 Uhr

zu: Prüfung und Fahrstunden mit dem eigenen Motorrad oder Auto

Du hast doch keine doppelten Pedale in deinem Auto...wäre ja Blödsinn...somit kannst du das mit der Prüfung vergessen denke ich...wozu überhaupt? du hast doch mit dem Fahrschulauto ständig geübt...?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind