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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
05.03.2006, 17:54 Uhr

Beifahrer-Airbag und Kindersitz

Hi zusammen, folgende Frage aus den Fragebögen bekomme ich einfach nicht in meinem Hirn verankert:

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Fahrzeug mit Beifahrer-Airbag fahren wollen?

- Auf dem Beifahrersitz darf eine nach vorn gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder angebracht werden

- Eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder darf auf dem Beifahrersitz nicht angebracht werden

- Auf dem Beifahrersitz darf eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder angebracht werden

Die beiden ersten Antworten sind richtig.
Die erste richtige Antwort leuchtet mir ja noch ein, aber die zweite???! Wäre toll, wenn sich jemand die Mühe macht und versucht mir dies zu erklären (bin übrigens nicht blond!), denn ich würde es gerne verstehen.

Grüßle Muffin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.03.2006, 18:57 Uhr

zu: Beifahrer-Airbag und Kindersitz

»... ist es nicht erlaubt, Kindersitze mit Blick nach Vorn dort anzubringen ...«

Umgekehrt ist es richtig.

@ Muffin: Bei einem sog. Reboard-Kindersitz, bei dem das Kind entgegen der Fahrtrichtung sitzt, befindet sich die Lehne des Kindersitzes nur wenige Zentimeter vom Armaturenbrett entfernt. Ein auslösender Airbag würde den Sitz samt Kind katapultartig in Richtung Heckscheibe schleudern.

Ganz detailliert findest du es auch hier erklärt:
http://www.autokindersitz.at/start/php/web/facts.p
hp?ID=6

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
05.03.2006, 21:00 Uhr

zu: Beifahrer-Airbag und Kindersitz

Dickes Danke an Euch! Ich denke nun konnte ich es mir einhämmern.

Grüßle Muffin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Immer das kleinere Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf einen Stau

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind