Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.01.2006, 17:59 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Die Ausbildungsbescheinigung wäre nicht schlecht, sofern dein Fahrlehrer die nicht schon beim TÜV abgegeben hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
14.01.2006, 18:00 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Kulli hat der TÜV bestimmt da.

Aber du brauchst auch deinen Ausbildungsnachweis der Fahrschule!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
14.01.2006, 18:00 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Och menno, war nicht schnell genug *gg*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.01.2006, 18:01 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

;-) Nicht ärgern, es ging wohl um wenige Sekunden ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.01.2006, 18:24 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Nein, das ist das nicht das Gleiche. Das, was du für die Theorieprüfung benötigst, nennt sich Ausbildungsbescheinigung. Aber wenn du einen Zettel bekommen hast, den du zur Prüfung mitnehmen sollst, musst du dir über die genaue Bezeichnung keine Gedanken machen. Hast du denn nun einen Wisch bekommen oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.01.2006, 18:17 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Mit der Ausbildungsbescheinigung bescheinigt die Fahrschule, dass du im gesetzlichen vorgeschriebenen Umfang am Theorieunterricht teilgenommen hast. Ohne diesen Zettel findet die Theorieprüfung nicht statt.

Wir können jetzt aber nicht raten, wer denn nun diesen Zettel hat und ob dein Fahrlehrer den vielleicht schon beim TÜV abgegeben hat. Ein einziges, 20 Sekunden dauerndes Telefongespräch mit deiner Fahrschule sollte hier mehr Klarheit bringen als das tagelange Rätselraten in einem Forum. Also einfach mal anrufen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Mit einem Stau

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden