Foruse
14.10.2005, 16:16 Uhr
T und Vorgezogenen!!
Hallo, bin neu hier!
1. Hab gehoert wenn man den Vorgezogenen B(mit Beifahrer) mit 17 macht, kann man dann einen Antrag stellen, ohne Beifahrer in die Arbeit fahren zu dürfen, wenn die Bedingungen passen. Ist da was dran?
2. Wollt wissen, wenn ich jetzt den T mach, ob das irgendwelche Auswirkungen hätte, auf die Sondergenehmigung, da man ja dann den M hat!
3. Kann ich mit dem M die Zündapp Watercooled TT fahren?
(http://www.moped-museum.de/zuendapp/zuendapp-ks50-
watercooled-tt-1979.htm) Kurz information über sei
Sie hat nur 49 ccm aber fährt 85 km/h!! Fällt diese dann unter den FS M???
Im voraus schon mal Danke!!!
Mit freundlichen Grüßen
Foruse
Foruse
15.10.2005, 10:34 Uhr
zu: T und Vorgezogenen!!
Hi!!
Da gibt es doch eine Genehmigung mit dem Auto mit 17 in die Arbeit fahren zu dürfen! Gilt glaube ich ab 40 km oder sowas!!
Die Zündapp ist doch eine 50iger!!! Warum darf ich sie dann nicht mit dem M fahren??
Mfg
Foruse
DaRealAd
15.10.2005, 13:31 Uhr
zu: T und Vorgezogenen!!
Es gibt die Möglichkeit einer Sondergenehmigung, aber unter strengen Voraussetzungen, (z.B. keinerlei öffentliche Verkehrsmittel). Das hat aber nicht direkt was mit dem Begleiten Fahren zu tun, das gab es schon immer. Ansprechpartner ist hier die Führerscheinstelle, aber solche Genehmigungen werden eher selten erteilt.
Du darfst das Krad nicht fahren, da die Klasse M beschränkt ist auf 50 cm³ UND 45 km/h (bei EZ bis 31.12.01 50 km/h, und bei Kleinkrafträdern aus der DDR, z.B. Simson, 60 km/h)
Manuel:H
15.01.2006, 11:56 Uhr
zu: T und Vorgezogenen!!
@DaRealAd darf ich also mit meinen führerschein klasse B msl simson s50 mit 60 kmh höchstgeschwindigkeit fahren ja ??
DaRealAd
15.01.2006, 18:50 Uhr
zu: T und Vorgezogenen!!
Richtig, die fällt unter Klasse M.
Manuel:H
15.01.2006, 19:45 Uhr
zu: T und Vorgezogenen!!
Danke für die schnelle antwort :)